Die Entscheidung des BGH lenkt den Blick in erster Linie auf die Frage, ob im hiesigen Fall (noch) eine Notwehrlage gegeben und ob die Notwehrhandlung des Täters auch „erforderlich“ war, also keine milderen Mittel zur Verfügung gestanden haben. Für die Examensvorbereitung ebenso von Bedeutung ist aber auch die weitere Überlegung, ob der Ausübung des Notwehr- bzw. Nothilferechts entgegen gestanden hat, dass der „Angreifer“ selbst gegenüber dem Täter in Notwehr gehandelt hat.
WeiterlesenDas BVerfG hat in seiner sehr ausführlichen Entscheidung (70 Seiten) zur Bundesnotbremse II das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung umfassend dargestellt, die verschiedenen Dimensionen dieses Rechts herausgearbeitet und die Pflicht des Staates hervorgehoben, dieses Grundrecht auch zu gewährleisten. Es hat gleichzeitig deutlich auf die Grenzen dieses Rechts hingewiesen.
WeiterlesenDie Entscheidung des BGH ist sehr aktuell und wurde in großen Umfang von den Medien aufgegriffen. Dies sowie der Umstand, dass die in der Entscheidung relevanten Themenkomplexe (insbesondere Mietrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht) zu Klassikern des Prüfungsrechts gehören, machen die Entscheidung sowohl für eine Klausur als auch für eine mündliche Prüfung hoch interessant.
WeiterlesenDie Entscheidung des 3. Strafsenats des BGH betrifft den praktisch wie theoretisch bedeutsamen Fall des „Versuchs eines erfolgsqualifizierten Delikts“, bei dem weder der Grundtatbestand (hier § 306a Abs. 1 StGB) noch der qualifizierte Erfolg (§ 306c StGB) vollendet worden ist. Der Fall ist nicht nur wegen der vom BGH angewendeten Auslegungsmethoden besonders examensrelevant, sondern auch wegen der Abgrenzung zu anderen prüfungsrelevanten Konstellationen.
WeiterlesenTötungsdelikte gehören zum Standardrepertoire in der Examensprüfung und sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Der hier besprochene Beschluss nach § 349 Abs. 4 StPO (also keine in Urteilsform gefasste Entscheidung!) beleuchtet die subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke unter dem Aspekt des fortbestehenden Vorsatzes bei einem mehraktigen Tatgeschehen.
WeiterlesenIn diesem aktuellen Fall geht es insbesondere um das sog. Finalitätskriterium beim Raub, das die Wegnahmehandlung mit dem Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels verknüpft. Das Finalitätskriterium wird von Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich verstanden – warum der BGH einen subjektiven Ansatz favorisiert, besprechen wir in diesem Urteilsticker. Zudem geht es um das Konkurrenzverhältnis im Sinne der §§ 52, 53 StGB.
WeiterlesenPrüfungsstoffes. Schon vor diesem Hintergrund lohnt sich eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Entscheidung. Die hinter der Entscheidung stehenden Rechtsfragen sind dabei nicht auf Fälle im Zusammenhang mit der Abgasthematik beschränkt, sondern können ohne viel Aufwand in andere Fälle im Zusammenhang mit einer Musterfeststellungsklage gebracht werden.
WeiterlesenDie mögliche Rechtfertigung einer Tathandlung – hier: gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) – durch Notwehr i.S. von § 32 StGB ist sowohl praxis- als auch examensrelevant. Der Täter bleibt bei Annahme der entsprechenden Voraussetzungen straflos, weswegen es für ihn von erheblicher Bedeutung ist, ob er diese – in objektiver wie in subjektiver Hinsicht – bei der Tatbegehung auch erfüllt hat.
WeiterlesenNachdem wir uns im ersten Teil mit der Verfassungsmäßigkeit der Kontaktbeschränkungen beschäftigt haben, widmen wir uns nun den Ausgangsbeschränkungen und besprechen, ob die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Art. 2 II 2 GG, Art. 2 1 i.V.m. Art. 1 I GG und Art. 6 I GG formell und materiell verfassungsgemäß und gerechtfertigt waren.
WeiterlesenWaren die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verfassungsgemäß? In diesem Beitrag erfährst Du alles, was Du zum Thema "Bundesnotbremse" für Deine künftigen Prüfungen wissen musst.
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