BVerfG zum Verbot von Gottesdiensten
A. Sachverhalt Der Antragsteller zu 1. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in B Zweck des Vereins ist die Förderung der Religion. Der Verein unterhält in B die St. A-Kirche mit dazugehörigen Gemeinderäumen und Wohnflächen. In den Gemeinderäumen finden regelmäßig Gottesdienste statt, die von den v...
Weiterlesen