Urteilsticker

Das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 362 Nr. 5 StPO

Jüngst hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Beantwortung der Frage auseinandersetzen müssen, ob der § 362 Nr. 5 StPO verfassungswidrig ist. Gemäß § 362 Nr. 5 StPO könne die Wiederaufnahme eines Verfahrens möglich sein, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden. In unserem hier besprochenen Fall stellte die zuständige Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens. Das Landgericht erklärte die Wiederaufnahme für zulässig. Hiergegen legte der zuvor Freigesprochene Beschwerde ein, welche vom Oberlandesgericht verworfen wurde. Sodann legte der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde ein und das Bundesverfassungsgericht musste entscheiden.

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BGH zur Beteiligung des Abholers beim sogenannten Polizistentrick

Noch immer fallen gerade ältere Menschen auf betrügerische Banden herein. Diese gaukeln ihnen meist telefonisch vor, dass ihr Geld und ihre Wertgegenstände zu Hause nicht sicher seien. Sie geben sich dabei als falsche Polizisten aus und bieten an, die Wertgegenstände abzuholen und sicher zu verwahren. Dass die Täter den Betrugstatbestand im kollusiven Zusammenwirken erfüllen, dürfte kaum problematisch sein. Doch die Frage ist, wie sich die einzelnen Täter konkret strafbar machen. Im Folgenden wollen wir insbesondere die Rolle der Abholerin beleuchten.

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BGH zum versuchten (Juwelen-)Diebstahl mit zuvor entwendetem Fahrzeug

Die Erwägungen des 4. Strafsenats zur Beantwortung der Frage, ob die Täter durch Verwendung des Fahrzeugs (Fahrt gegen Schaufenster des Juweliergeschäfts) auch den Qualifikationstatbestand nach § 244 I Nr. 1a Alt. 2 StGB verwirklicht haben, sind äußerst prüfungsrelevant. Nicht minder interessant ist auch die Frage, ob sie durch die anschließende Fluchtfahrt gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen haben (Stichwort: Pervertierung des Straßenverkehrs).In dieser Entscheidung finden wir viele äußerst prüfungsrelevante Delikte. Unter anderem Diebstahl, Sachbeschädigung, versuchter schwerer Raub bis hin zur Gefährdung im Straßenverkehr. Solch eine Vielzahl an Delikten führt uns demnach auch tief in die Konkurrenzlehre ein. Aufgrund dieser Vielfältigkeit eignet sich diese Entscheidung besonders gut zur Prüfungsvorbereitung.

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OLG Hamm zum Beginn der kurzen Verjährungsfrist des § 548 I BGB

Wenn es um Miete und Verjährung geht, sollte man die kurze Verjährungsfrist des § 548 I BGB auf dem Schirm haben. Nach § 548 I 2 BGB beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Die Entscheidung des OLG Hamm befasst sich insbesondere mit der Frage, wann dieser Zeitpunkt eintritt, wenn die Mieterin den Schlüssel des Objekts ungefragt in den Briefkasten des Vermieters einwirft.

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VG Mainz zur Hundesteuer für Trainings- und Therapiehunde

In diesem Urteil musste sich das Verwaltungsgericht Mainz mit der Frage auseinandersetzen, wann Hunde ein steuerrechtlich notwendiges Betriebsmittel darstellen und somit von der Hundesteuerpflicht befreit sind. Hier ist eine klare Abgrenzung zur privaten Hundehaltung notwendig. Das Urteil unterstreicht die wichtigen Abgrenzungskriterien und ist somit von höchster Bedeutung.

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BayObLG zur gefährlichen Körperverletzung beim Wurf mit Kühltasche

In diesem spannenden Fall aus dem Strafrecht musste das Bayerische Oberlandesgericht entscheiden, ob eine mit Getränken gefüllte Kühltasche ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 I, Nr. 2, Alt. 2 StGB darstellt. Hier ist zu prüfen, ob die Tasche nach der objektiven Beschaffenheit und nach Art der Benutzung im Einzelfall geeignet war, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen und somit ein Wurf auf eine andere Person mit der Kühltasche eine gefährliche Körperverletzung begründen kann.

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