In diesem aktuellen Fall geht es insbesondere um das sog. Finalitätskriterium beim Raub, das die Wegnahmehandlung mit dem Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels verknüpft. Das Finalitätskriterium wird von Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich verstanden – warum der BGH einen subjektiven Ansatz favorisiert, besprechen wir in diesem Urteilsticker. Zudem geht es um das Konkurrenzverhältnis im Sinne der §§ 52, 53 StGB.
WeiterlesenDer Fall ist für Klausuren besonders interessant, da es sich hier um die Verwirklichung des Diebstahlstatbestandes durch einen praxisnahen „Griff in die Kasse“ handelt und sich der BGH mit der konkurrenzrechtlichen Bewertung mehrerer Diebstahlshandlungen befassen musste. Zu beachten sind dabei die Voraussetzungen für die Annahme einer "Bewertungseinheit" im Allgemeinen und insbesondere auf den hier relevanten Tatbestand des § 242 Abs. 1 StGB. Außerdem bietet der Fall Anlass, sich die Regelbeispiele in § 243 Abs. 1 S. 2 StGB, die verminderte Schuldfähigkeit in § 21 StGB sowie prozessuale Fragen – wie etwa zu den Voraussetzungen und Grenzen einer Verständigung im Strafverfahren – nochmal genauer anzuschauen.
WeiterlesenJüngst entschied der BGH, dass derjenige, der eine berechtigte Forderung mit einer Schusswaffe durchsetzen will, die Grenze der Selbsthilfe überschreitet und sich der Nötigung schuldig macht. Lässt sich der Geschädigte jedoch nicht einschüchtern, sondern wird Opfer eines Schusses, nachdem er die Waffe ergreifen wollte, muss dem BGH zufolge weder ein Mord noch eine besonders schwere räuberische Erpressung mit Todesfolge vorliegen.
WeiterlesenOb das Schwarzfahren den Straftatbestand des § 265a I StGB verwirklicht, wird viel diskutiert. Die Handhabung der Rechtsprechung kann gravierende Folgen für die Betroffenen haben, die zumeist sozial schwach gestellt sind: Erst kommt die Geld-, dann die Ersatzfreiheitsstrafe. Auch für den Staat hat das finanzielle Konsequenzen. Nun soll § 265a StGB überprüft werden.
WeiterlesenDie vorliegende Entscheidung lenkt den Blick im Rahmen des Betrugstatbestandes nach § 263 StGB sehr deutlich auf die Frage, welche Anforderungen an die Feststellung eines – realen – Vermögensschadens im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung von Verträgen – hier mit Krankenversicherern – zu stellen sind.
WeiterlesenDie rechtlich saubere Abgrenzung von (Mit-)Täterschaft und Teilnahme bzw. Beihilfe ist sowohl praxis- als auch examensrelevant. Im Kern geht es dabei jeweils um die Frage, ob sich einzelne Tatbeiträge des Täters noch als Gehilfeleistung oder schon als täterschaftliche Handlung würdigen lassen. Das gilt auch für die Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Betrug und mittäterschaftlich begangenem gewerbs- und bandenmäßigem Betrug.
WeiterlesenBGH zur finalen Verknüpfung beim Raub
Der „Finalzusammenhang“ zwischen Wegnahme und qualifiziertem Nötigungsmittel beim Raub nach § 249 Abs. 1 StGB gehört zum strafrechtlichen Standardwissen für die Examensvorbereitung. Auch im hier besprochenen Fall erinnert der BGH mit zutreffenden und bekannten Ausführungen daran, dass aus der Sicht des Täters eine solche Konnexität bestehen muss.
WeiterlesenDer umfangreiche und der Lebenswirklichkeit des kriminellen Milieus entnommene Sachverhalt gibt Anlass zur Prüfung einiger Tatbestände und ihrer Voraussetzungen, die auch im Examen gerne abgefragt werden, wie §§ 239a, 239b StGB.
WeiterlesenBGH zu tödlich verlaufender Fluchtfahrt
Der Sachverhalt eignet sich hervorragend für einen „Ritt“ durch diverse Straftatbestände, allem voran durch die §§ 212, 211 StGB. Die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei Tötungsfolgen im Straßenverkehr ist und bleibt ein beliebtes Terrain für juristische Argumentation. Zudem bietet sich der Fall bestens dafür an, auch einzelne Straßenverkehrsdelikte in den Blick zu nehmen sowie gängige Tatbestände wie die Körperverletzung oder die sog. Unfallflucht.
WeiterlesenBGH zu versuchtem Wohnungseinbruchsdiebstahl
Ein versuchter Wohnungseinsbruchsdiebstahl - in dieser Entscheidung bestätigt der BGH die bisherige Rechtsprechung zum Versuchsbeginn beim Qualifikationsdelikt des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB.
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