Die Entscheidung lenkt den Blick auf zwei prüfungsrelevante Themenbereiche, die sich – praxisnah – gut miteinander kombinieren lassen: Die durch Drohung mit einer (später abgefeuerten und tödlich wirkenden) Schusswaffe gewollte Herausgabe von Gegenständen, auf die ein zivilrechtlicher Anspruch besteht, berührt sowohl die Vorschriften über die Tötungsdelikte nach den §§ 212, 211 StGB als auch die der Vermögensdelikte gemäß den §§ 249 ff., 253 ff. StGB.
WeiterlesenDie sog. Steinewerfer-Fälle beschäftigen die Strafgerichte schon seit geraumer Zeit, aber auch für die Prüfungsvorbereitung eignen sie sich gut. Die entsprechenden Sachverhalte führen nicht nur zu den Abgrenzungsfragen betreffend bedingten Vorsatz und (grobe) Fahrlässigkeit bei den Tötungsdelikten, sondern lenken den Blick auch und vor allem auf die Straßenverkehrsdelikte in den §§ 315 ff. StGB.
WeiterlesenWährend der Jahre, in denen die Angeklagte als Narkoseärztin im Hospital angestellt war, kamen mehrere Patient:innen zu Tode. Das LG Kassel sieht die Verantwortung dafür bei der 51-Jährigen, die nie Medizin studiert habe. Die falsche Anästhesistin muss eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.
WeiterlesenWare vom Fahrer entgegennehmen, fotografieren, schätzen und für den Weitertransport vorbereiten: Dafür wurde der Angeklagte wegen gewerblicher Bandenhehlerei zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt. Daran hatte der BGH aber nun starke Kritik auszusetzen.
WeiterlesenKann dem Täter eine „goldene Brücke“ in die Straffreiheit dadurch gewährt werden, dass er nach dem unmittelbaren Ansetzen zur Tatausführung diese freiwillig wieder aufgibt?
WeiterlesenAufregung um Fynn Kliemann: Jan Böhmermann äußerte in der letzten Ausgabe des ZDF Magazin Royale schwere Vorwürfe gegen den Allrounder Fynn Kliemann. Dieser soll „Greenwashing“ bei seinen verkauften Corona-Masken betrieben haben. Abseits der moralischen Wertung fragt sich nun: Hat sich Kliemann strafbar gemacht?
WeiterlesenBGH zur Brandstiftung an einem Jagdhochsitz
Brandstiftungsdelikte eignen sich hervorragend für eine Klausur oder Examensprüfung, weil sie die Möglichkeit bieten, einzelne Tatbestandsmerkmale lebensnah auszulegen. Die Kandidatinnen und Kandidaten können dadurch zeigen, dass sie nicht nur erlerntes Wissen reproduzieren können, sondern unter Zuhilfenahme bekannter Auslegungs- und Argumentationsmethoden herleiten müssen, weswegen ein Sachverhalt bzw. konkrete tatsächlichen Umstände unter den Tatbestand einer Strafnorm zu subsumieren sind oder nicht – wie etwa in diesem Fall die „Hütte” i.S.v. § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB.
WeiterlesenDie Entscheidung des BGH lenkt den Blick in erster Linie auf die Frage, ob im hiesigen Fall (noch) eine Notwehrlage gegeben und ob die Notwehrhandlung des Täters auch „erforderlich“ war, also keine milderen Mittel zur Verfügung gestanden haben. Für die Examensvorbereitung ebenso von Bedeutung ist aber auch die weitere Überlegung, ob der Ausübung des Notwehr- bzw. Nothilferechts entgegen gestanden hat, dass der „Angreifer“ selbst gegenüber dem Täter in Notwehr gehandelt hat.
WeiterlesenDie Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt derzeit gegen mehrere Elite-Polizisten des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) Leipzig. Die Beamten sollen ein fragwürdiges Aufnahmerituale durchgeführt und einen neuen Polizisten durch Schüsse mit Farbmunition verletzt haben. Ermittelt werde wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung im Amt und des Diebstahls mit Waffen.
WeiterlesenDie Entscheidung des 3. Strafsenats des BGH betrifft den praktisch wie theoretisch bedeutsamen Fall des „Versuchs eines erfolgsqualifizierten Delikts“, bei dem weder der Grundtatbestand (hier § 306a Abs. 1 StGB) noch der qualifizierte Erfolg (§ 306c StGB) vollendet worden ist. Der Fall ist nicht nur wegen der vom BGH angewendeten Auslegungsmethoden besonders examensrelevant, sondern auch wegen der Abgrenzung zu anderen prüfungsrelevanten Konstellationen.
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