Einem gekauften Gaul, guckt man nicht ins Maul - oder doch? Wieder einmal gibt es eine neue Entscheidung zum Mangelbegriff beim Rücktritt vom Pferdekauf. Dieses Mal hat das OLG Frankfurt am Main entschieden: Vernarbungen im Bereich der Maulwinkel sprechen für sich allein nicht für eine chronische Erkrankung. Der Befund kann vielmehr jederzeit aufgrund reiterlicher Einwirkung eintreten und lässt damit keinen Rückschluss auf eine Erkrankung bei Gefahrübergang zu.

Weiterlesen