Boarding verpasst
Die Bilder von überlangen Schlangen an den Sicherheitskontrollen deutscher Flughäfen haben wir alle wohl noch gut vor Augen. Doch wer ist eigentlich für den reibungslosen Ablauf am Flughafen verantwortlich? Und was passiert, wenn man aufgrund der Sicherheitsabfertigung seinen Flug verpasst und die Pauschalreise nicht antreten kann? Der Kläger im Fall des Amtsgericht München meint, er habe einen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises in Höhe von 1.648 Euro.
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