Wer ist der Nikolaus und wer ist der Weihnachtsmann?

Wer ist der Nikolaus und wer ist der Weihnachtsmann?

Nikolaus versus Weihnachtsmann - Moment - wer ist denn jetzt wer?

Sollte man eines Tages vor einem großen Mann mit weißem Bart, einer Bommelmütze, freundlichem Gesicht und langem Mantel stehen, sollte auch das Weihnachtsmann-Urteil des OLG Düsseldorf bekannt sein. Denn das Gericht hatte einst geklärt: Wer ist der Nikolaus und wer ist der Weihnachtsmann?

Worum geht es?

Ein freundlicher Mann, ein langer, weißer und spitz zulaufender Bart, dazu der Mantel mit weißem Mantelrand und eine Zipfelmütze mit weißem, nach oben stehenden „Bommel“ – der erste Gedanke dürfte hier an den Weihnachtsmann fallen, oder? Nun, ganz so einfach ist bzw. war dies nicht, bis das OLG Düsseldorf die Sache richterlich entschieden hatte. Zur Abwechslung wurden in einer markenrechtlichen Streitigkeit nicht etwa scharf Anspruchsgrundlagen, Schadensarten oder Besitz von Eigentum abgegrenzt – sondern der Nikolaus vom Weihnachtsmann.

Das Weihnachtsmann-Urteil des OLG Düsseldorf

Der Sachverhalt ist kurz und knapp, doch das OLG Düsseldorf nahm sich damals, am 14. Februar 2012, doch ein wenig mehr Zeit, um seine Entscheidung zu begründen. Geklagt hatte die Inhaberin eines (zum damaligen Zeitpunkt sogenannten) geschützten Gemeinschaftsgeschmacksmusters. Bei dem Design handelte es sich um einen bärtigen Mann mit Zipfelmütze, der freundlich winkte. Auf der anderen Seite: Das beklagte Unternehmen, das ebenfalls eine winkende, bärtige Figur vertrieb – ebenfalls mit einer Zipfelmütze auf dem Kopf. Die Klägerin sah sich in ihrem Recht verletzt und verlangte die Unterlassung des Vertriebs.

Nun lässt sich der Fall auf zwei Art und Weisen betrachten: Wenn man nur an dem Ergebnis interessiert ist, lässt sich sagen, dass das Gericht wie üblich für eine solche Streitigkeit vorgegangen war. Es verglich die beiden Muster, etwa seien die „Knollennasen“ leicht unterschiedlich gewesen, zudem die Gesichtszüge. Eine entscheidende Rolle habe auch ein „Sternenstab“ in der Hand des einen Mannes gespielt, der der anderen Figur fehlte. Im Ergebnis sei die Übereinstimmung der beiden Figuren nicht hinreichend genug, um eine Unterlassung verlangen zu können.

Doch die andere Möglichkeit, das Urteil zu lesen, ist dann doch ein wenig „schöner“ und passender zur Weihnachtszeit: Dem Gericht missfiel es nämlich, dass die strittigen Figuren von der Vorinstanz als Nikolaus eingestuft wurde. Das konnte das OLG Düsseldorf so nicht stehen lassen…

Nikolaus vs. Weihnachtsmann

Nikolaus oder Weihnachtsmann – obwohl uns in Deutschland beide Figuren im Dezember eines jeden Jahres besuchen, handele es sich (zumindest nach scharfen Ausführungen des OLG Düsseldorf) auf keinen Fall um dieselbe Person. Das sei schon anhand von Äußerlichkeiten zu erkennen. Im Weihnachtsmann-Urteil heißt es daher beginnend dazu:

Zunächst ist festzustellen, dass das Klagemuster wie auch das angegriffene Muster nicht – wie im Tenor des angegriffenen Urteils angegeben – eine Nikolausfigur, sondern eine Weihnachtsmannfigur zeigen.

Eine Nikolausfigur, so das Gericht weiter, zeige sich nämlich typischerweise im „Bischofsornat“. Unter einem Ornat sei die festliche Amtstracht einer geistlichen oder herrschenden Person zu verstehen. Aber dem OLG Düsseldorf zufolge, sei das Ornat auch beim Nikolaus zu finden – und auf keinen Fall beim Weihnachtsmann.

Die streitgegenständliche Figur bilde aber einen Weihnachtsmann ab. Und welche Züge ein Weihnachtsmann so zeige, hat das OLG Düsseldorf gleich durch Beschreibung der Figur klargestellt:

Gedrungener, dicklicher, freundlicher Mann mit […] einem langen, weißen, spitz zulaufenden Bart […] breit lächelndem Strichmund, einer dicken Knollennase und weit auseinanderstehenden Punktaugen […].

Weiter ging es mit dem Weihnachtsmann-Outfit: Das Gericht sprach von schwarzen klobigen Stiefeln, einer Zipfelmütze mit weißem, nach oben stehendem Bommel und natürlich dem Mantel samt weißem Besatz an Ärmeln und Mantelrand.

Damit dürfte die Frage über die wesentlichen Merkmale eines Weihnachtsmannes geklärt sein. Ob der Weihnachtsmann oder der Nikolaus durch den Kamin in das Haus saust – die Unterscheidung zwischen ihnen dürfte dank des OLG Düsseldorf nun wesentlich leichter fallen.

PS: Wer einen Blick auf die strittige Figur werfen möchte: Die Weihnachtsmann-Entscheidung ist samt Bildmaterial hier im Justizportal NRW abrufbar.

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012 - 20 U 82/11)