Rüge der Strafzumessung erfolgreich: Amphetamin ist mittel gefährliche Droge

Rüge der Strafzumessung erfolgreich: Amphetamin ist mittel gefährliche Droge

Fehlerhafte Strafzumessung - Amphetamine mittel gefährliche Drogen

Cannabis, Kokain und Crack – auch in rechtlicher Hinsicht gibt es zwischen den Betäubungsmitteln Unterschiede, gemessen an ihrer Gefährlichkeit. In einer Revisionsentscheidung hatte sich der BGH gefragt: Wenn Cannabis zu den weichen und Heroin zu den harten Drogen gehört – wo sind Amphetamine einzuordnen?

Worum geht es?

Wer unerlaubt Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge handelt, macht sich nach § 29a I Nr. 2 BtMG strafbar. Die Norm sieht allgemein eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr für die Tat vor. Wie hoch die Freiheitsstrafe dann aber konkret und tatsächlich ausfällt, ist eine Frage der Strafzumessung. Einer der maßgeblichen Faktoren ist dabei, wenn es um Betäubungsmittel geht, die Art der Droge. Nach ständiger Rechtsprechung gebe es nämlich ordentliche Abstufungen, zum Beispiel zwischen dem Handel mit Cannabis und dem Handel mit Heroin.

Im Rahmen einer Revision musste der BGH sich der Frage stellen: Wo steht Amphetamin auf der sanktionsrechtlichen Drogenskala?

Angeklagter zu vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt

Die Revision hatte der Angeklagte eingelegt, nachdem er vom Landgericht wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen, jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt wurde. Die Strafe fiel unter anderem deshalb in dieser Höhe aus, da die Strafkammer zum Nachteil des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung annahm, dass es sich bei seinen Taten um eine „harte Droge“ gehandelt habe: Amphetamin.

A wie Amphetamin

Bevor wir auf die Revisionsentscheidung des BGH und die Frage, wie Amphetamin in diesem Sinne rechtlich einzuordnen sei, eingehen, lohnt es sich, ein bisschen mehr über Amphetamin als solches zu erfahren. Wie Cannabis, Kokain oder Heroin bringt Amphetamin eine klare Wirkung mit sich: es berauscht durch Stimulierung bestimmter Körperfunktionen (verknappt ausgedrückt).

Wie die anderen genannten Suchtmittel ist auch der Begriff Amphetamin weitläufig bekannt geworden. Bei Amphetaminen handelt es sich um eine Gruppe synthetisch hergestellter Stimulanzien, die in erster Linie als illegale Rauschmittel genutzt werden – in dieser Szene auch eher als „Speed“ oder „Pep“ bekannt. Hier werden die Amphetamine meistens als weißes Pulver konsumiert. Daneben sind Amphetamine aber auch in legalen Produkten zu finden, wie etwa im ADHS-Medikament Ritalin.

Stufenverhältnis zwischen harten und weichen Drogen, Amphetamine in der Mitte

In der verhandelten Strafsache ging es jedoch nicht um legales Ritalin, sondern um Amphetamine in illegaler Form. Dass eine Strafe erforderlich sei, stehe außer Frage. Kritik übte der BGH allerdings an ihrer Höhe.

Denn nach ständiger Rechtsprechung sei in der Strafzumessung die Art der Droge zu berücksichtigen. Die Rede ist in diesem Zusammenhang von einem Stufenverhältnis zwischen den sogenannten „harten Drogen“ – hierzu gehören etwa Heroin, Kokain und Crack – und den sogenannten weichen Drogen, wo Cannabis zu nennen wäre. Und Amphetamine?

Der BGH hat im Rahmen der Revision entschieden, dass es sich bei Amphetaminen nicht um eine harte Droge handeln würde, wie es das Landgericht annahm, sondern um eine Droge, die auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnehme. Hier stellte der BGH einen Vergleich zwischen Amphetaminen, harten und weichen Drogen an und das Gericht betonte, dass der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit im Rahmen der Strafzumessung grundsätzlich eine eigenständige Bedeutung zukomme.

Daran gemessen ist es verfehlt, dem Umstand, dass es sich bei Amphetamin um eine harte Droge handelt, strafschärfendes Gewicht beizumessen.

(BGH, Beschluss vom 14.08.2018 - 1 StR 323/18)