BGH zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

Der in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verhängte Lockdown stellte Einzelhändler und andere Gewerbetreibende vor finanzielle Probleme - sie konnten zum Teil ihre Miete nicht zahlen. Nun hat der BGH entschieden: Geschäfte, die während des Lockdowns schließen mussten, können ihre Miete für diesen Zeitraum anpassen. Es komme laut BGH jedoch auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

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