BVerfG: Durfte Xavier Naidoo als Antisemit bezeichnet werden?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) veröffentlichte zwischen den Jahren einen Beschluss, nach dem der bekannte deutsche Sänger Xavier Naidoo von einer Referentin während eines Fachvortrags zum Thema Reichsbürger im Jahr 2017 als “Antisemit” bezeichnet werden durfte. Der 2. Senat gab damit der Verfassungsbeschwerde der Referentin statt - ihre Äußerung sei vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.

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BVerfG beanstandet das Bayerische Verfassungsschutzgesetz

In der vergangenen Woche verhandelte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mündlich zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz. Dagegen legte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde ein. Das Gesetz wurde von den Bundesverfassungsrichtern in der Verhandlung mehrfach beanstandet. Erwartet wird nun ein Grundsatzurteil in dieser Sache. Geprüft wurde praktisch jede Formulierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG).

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BGH zu einer Geiselnahme der Ehefrau im Badezimmer

Der vorliegende Fall zeigt, dass auch im engsten Familienkreis Straftaten nach den §§ 239 ff. StGB, hier allem voran die Geiselnahme der Ehefrau, begangen werden können. Dafür ist eine saubere Subsumtion unter die Tatbestandsvoraussetzungen (insb. die „Bemächtigungslage“) erforderlich. Ferner eignet sich der Fall auch bestens zur Wiederholung weiterer Delikte im „Dunstkreis“ des § 239b StGB.

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LVerfGH zieht Grenzen für die

Seit diesem Jahr will Sachsen mit einem neuen Gesetz “Verfassungsfeinde” vom juristischen Vorbereitungsdienst fernhalten. Kürzlich hatte es das Bundesland dann auch direkt mit einem solchen Fall zu tun - einem Mitglied der rechtsextremistischen Kleinstpartei “Der III. Weg”. Über den Grenzfall entschied nun der sächsische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in einem Beschluss: Darf der "Der III. Weg"-Aktivist jetzt doch Volljurist werden?

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BGH zu Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und Aussetzung mit Todesfolge (jeweils durch Unterlassen)

Die hier besprochene Entscheidung bietet Gelegenheit, nicht nur die Kenntnisse zum Vorsatz bei Tötungsdelikten zu wiederholen und zu vertiefen, sondern auch die Voraussetzungen einer Täterschaft durch Unterlassen (§ 13 StGB) sowie der von erfolgsqualifizierten Delikten zu wiederholen. Daneben sind auch die Ausführungen des BGH zum Konkurrenzverhältnis zwischen einem versuchten Totschlag und einer Körperverletzung bzw. einer Aussetzung mit Todesfolge durchaus lesenswert!

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