LG Berlin zu den Folgen eines Wohnraummietvertrags per E-Mail und ohne Widerrufsbelehrung

In Zeiten der Digitalisierung wurde ein Vermieter erfinderisch: Er vermietete einem Mieter eine Wohnung allein unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln - und vergaß zudem, ihn über sein Widerrufsrecht zu belehren. Das LG Berlin entschied jüngst, dass im Falle eines wirksamen Widerrufs durch den Mieter, der Vermieter diesem sämtliche geleistete Zahlungen zurückzugewähren hat.

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BVerfG: Ist die 2G-Plus-Rege­lung im Bun­destag ver­fas­sungs­widrig?

Aufgrund der sich schnell ausbreitenden Omikron-Variante des Corona-Virus beschloss die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas jüngst eine 2G Plus-Regelung unter anderem für das Plenum und die Ausschusssäle im Bundestag. Sie stützt diese Entscheidung auf ihr Hausrecht nach Art. 40 II 1 GG. Doch ist diese Allgemeinverfügung möglicherweise verfassungswidrig? Oder stellt diese einen Eingriff in das freie Mandat der Bundestagsabgeordneten aus Art. 38 I 2 GG dar?

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Keine Hochzeit = kein Geld für Fotografen? AG München zum Rücktrittsrecht

Hochzeiten konnten aufgrund der Corona-Pandemie in den letzten Jahren nicht wie gewohnt gefeiert werden. Rechtlich relevant wurde das Thema Hochzeit jetzt am Amtsgericht München: Dieses verurteilte ein Münchener Unternehmen, welches mit der Fertigung von Hochzeitsfotos beauftragt war, einem jung verheirateten Ehepaar nach corona-bedingter Absage der Hochzeitsfeier 1.000 Euro der geleisteten Anzahlung zurückzuzahlen. Zwischen den Parteien bestehe ein absolutes Fixgeschäft.

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BGH zur Bewertungseinheit bei mehreren Diebstahlshandlungen

Der Fall ist für Klausuren besonders interessant, da es sich hier um die Verwirklichung des Diebstahlstatbestandes durch einen praxisnahen „Griff in die Kasse“ handelt und sich der BGH mit der konkurrenzrechtlichen Bewertung mehrerer Diebstahlshandlungen befassen musste. Zu beachten sind dabei die Voraussetzungen für die Annahme einer "Bewertungseinheit" im Allgemeinen und insbesondere auf den hier relevanten Tatbestand des § 242 Abs. 1 StGB. Außerdem bietet der Fall Anlass, sich die Regelbeispiele in § 243 Abs. 1 S. 2 StGB, die verminderte Schuldfähigkeit in § 21 StGB sowie prozessuale Fragen – wie etwa zu den Voraussetzungen und Grenzen einer Verständigung im Strafverfahren – nochmal genauer anzuschauen.

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