VG Würzburg zu den Bauernprotesten

Die Bahn wird bestreikt, das Wetter ist unbeständig und die Winterurlauber kehren zurück. Also ist ohnehin schon viel los auf bayerischen Autobahnen. In dieser Entscheidung hat sich das VG Würzburg damit auseinandergesetzt, ob im konkreten Fall das Versammlungsrecht der Landwirte soweit ging, zusätzlich noch die A3 und damit eine ganze Region lahmzulegen.

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LG Köln zur Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Glätteunfalls

Über winterliches Wetter scheiden sich die Geister. Ob geschlossene Schneedecken nun für Winter-Wonderland-Stimmung sorgt oder den Wunsch nach einem Urlaub in der Sonne weckt – mit dem Schnee kommt für Anlieger und Grundstückseigentümer die zusätzliche Arbeit des Streuens und Schneeschippens, um eine unbeschadete Fortbewegung zu ermöglichen. Da sich viele nicht stundenlang mit dieser Tätigkeit auseinandersetzen wollen, gibt es praktischerweise Fachunternehmen, die sich der Sache gegen Bezahlung annehmen. Wenn man nun teures Geld für ein solches Fachunternehmen zahlt, darf man sich bei plötzlichem Frost aber auch zurücklehnen. Oder etwa doch nicht?

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Verwaltungsgebühr? Pfui! Aus!

Der beste Freund des Menschen ist nicht ganz günstig. Abgesehen von Futter- und Tierarztkosten müssen die Hundehalter auch allerhand bürokratischen Aufwand betreiben und ihren Vierbeiner im Hunderegister registrieren, um ihn legal halten zu dürfen. Doch darf auch die Registrierung im zentralen Hunderegister Geld kosten? Diese Frage hat kürzlich das VG Berlin zu beantworten.

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Arbeitnehmerin täuscht über ihre Impffähigkeit

Die Coronapandemie ging wohl an niemandem spurlos vorbei. Es gab zahlreiche Beschränkungen und Vorgaben, die sich auch auf den Arbeitsalltag ausgewirkt haben. Als die ersten Impfstoffe auf dem Markt verfügbar waren, waren einige skeptisch und zögerlich. Nicht jeder wollte sich direkt impfen lassen und es hat einige Zeit gedauert, bis die Bevölkerung der Impfung Vertrauen schenkte.

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Teurer Spaß

Teurer Spaß

Mit pubertierenden Schülern eine Klassenfahrt zu unternehmen, kann für einige Lehrkräfte herausfordernd sein. Statt an Museen dürften einige mehr an Spaß, Party und Alkohol interessiert sein. Im vorliegenden Fall trieben es sieben Schüler:innen auf die Spitze und kauften sich heimlich zwei Flaschen Wodka, was sich am Ende für die Eltern als recht teurer “Spaß” herausstellte. Ob die Zusatzkosten einer vorzeitigen Abreise aufgrund eines Ausschlusses von der weiteren Klassenfahrt von den Eltern getragen werden müssen, hat jüngst das VG Berlin entschieden.

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