Stromdiebstahl mit Anstand zahlt sich aus
Das AG Leverkusen hat sich in seinem Urteil vom 17.5.2024 (Az. 22 C 157/23) mal wieder mit einem Prüfungsklassiker im Mietrecht, der Kündigung des Mietverhältnisses, auseinandergesetzt und betont, dass das Kündigungsrecht nicht der Bestrafung des Mieters diene, vor allem nicht bei Schadenswiedergutmachung durch den Mieter.
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