VG Koblenz zum Betrieb eines Weinverkaufsautomaten auf Privatgrund

Die meisten dürften mittlerweile schon einmal von sogenannten 24/7 Supermärkten gehört haben. Gemeint sind damit kleine, durchgehend geöffnete Verkaufsstätten ohne Kassierer, in denen der Einkaufsprozess gänzlich elektronisch abläuft. Ein solches Konzept ist praktisch für Kunden und lukrativ für die Betreiber zugleich. Eine etwas abgespeckte Version dieses Geschäftsmodells stellen einfache Verkaufsautomaten dar, die häufig von Landwirten genutzt werden, um dort zusätzlich zu ihrem stationären Hofladen durchgehend Fleisch, Eier oder ähnliche Produkte aus eigener Erzeugung anbieten zu können. Insbesondere während der Coronapandemie und dem damit einhergehenden Lockdown erfreuten sich solche Einkaufsmöglichkeiten großer Beliebtheit. Auf diesen Trend aufspringen wollte jüngst auch ein Winzer aus Rheinland-Pfalz. Kurzerhand stellte er auf seinem Grundstück im Kurgebiet einen solchen Automaten auf und bestückte diesen mit Wein aus eigener Erzeugung. So weit so gut möchte man meinen, doch was sagt das Verwaltungsgericht in Koblenz dazu?

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16-jähriges Fußballtalent nach 23 Uhr auf dem Rasen

Die gerade stattfindende EM dürfte uns nicht nur aufgrund der zahlreichen Eigentore gut in Erinnerung bleiben. So haben wir ja bereits vergangene Woche über den YouTuber Marvin berichtet, der sich als Maskottchen verkleidet ins Stadion geschlichen hat. Aktuell ist es aber nicht etwa ein weiterer Prank, sondern vielmehr das Auflaufen des spanischen Spielers Lamine Yamal, das für Diskussionen sorgt. Yamal gehört mit seinen erst 16 Jahren zu den jüngsten, aber gleichzeitig zu den talentiertesten Spieler aller Zeiten. Nicht verwunderlich ist es also, dass der spanische Trainer Luis de la Fuente diesen hervorragenden Spieler auch fest in seine Spielplanung integriert hat. Doch da hat der Coach die Rechnung wohl ohne die deutsche Bürokratie gemacht: gibt es da nicht eine einschlägige Bestimmung im Jugendschutzrecht?

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VG Köln zur Pflicht politische Parteien zu

Nicht nur in den Vereinigten Staaten, wo sogenannte TV Duelle zwischen den Spitzenkandidaten vor bedeutenden Wahlen schon seit geraumer Zeit Tradition haben, sondern auch hierzulande erfreuen sich derartige Formate zunehmender Beliebtheit. Einerseits ist es für die Zuschauer interessant, die politischen Ansichten der unterschiedlichen Parteien auf konkrete Fragen hin zu hören, andererseits bieten die Shows eine gute Möglichkeit, breitenwirksam Wahlkampf zu machen. Insofern ist es dann natürlich nachvollziehbar, dass Parteien nicht ganz erfreut sind, wenn sie zu einer solchen Veranstaltung nicht eingeladen werden, noch dazu, wenn es sich um ein Format einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mit besonders großem Zuschauerkreis handelt. Ob und unter welchen Umständen Sender die Pflicht haben, gewisse Parteien bzw. ihre Spitzenkandidaten einzuladen, musste das Verwaltungsgericht in Köln vor Kurzem entscheiden.

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BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Mögen die Argumente in der Sache noch so bestechend sein, wer gerichtliche Fristen endgültig versäumt, wird seinen Prozess verlieren. Das lernt man spätestens im Referendariat. Der ein oder andere wird allerdings auch in der beruflichen Praxis schmerzlich daran erinnert. Nicht nur die Rechtsanwältin, die kürzlich vor dem BGH (Beschl. vom 06.03.2024, Az. XII ZB 408/23) kämpfte, um einen Fristenfauxpas geradezurücken, wird aus diesem Beschluss hoffentlich ihre Lehren für die Zukunft ziehen.

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BVerwG zur Anwendbarkeit des Versammlungsgesetz auf eine Verhinderungsblockade

In dem nachfolgenden Fall geht es um Standardmaßnahmen des Polizeirechts, die typischerweise zur Anwendung kommen, wenn Straßenblockaden von der Polizei beendet werden. Wir folgen dem prozessualen Aufbau in den Urteilsdarstellungen des VGH und des BVerwG, zumal bei erledigten Verwaltungsakten und Realakten die Zulässigkeitsdarstellung immer wieder gefragt ist. Die materielle Prüfung bei den einzelnen Standardmaßnahmen („besondere Befugnisse“) wird im Interesse der Übersichtlichkeit vereinfacht dargestellt. Schwerpunkt bildet das Verhältnis zwischen Versammlungsgesetzen und den allgemeinen Polizei- (und Ordnungs-) Gesetzen.

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Undercover als Maskottchen ins Stadion

Der YouTuber Marvin Wildhage dürfte wohl den meisten ein Begriff sein. Mit zahlreichen Pranks hat sich der YouTuber einen Namen gemacht. So hat er u.a. Influencer hinters Licht geführt und deren unlautere Werbepraktiken aufgedeckt oder sich auch bereits in der Vergangenheit mehrfach verkleidet in bestimmte Veranstaltungen eingeschlichen. Derzeit sorgt Marvin mit einer daran angelehnten Aktion für Schlagzeilen. Getarnt als EM-Maskottchen “Albärt” schaffte er es, sich Zutritt zur Münchner Allianz Arena zu verschaffen und dort an der Eröffnungsfeier zur gerade stattfindenden EM mitzumischen. So weit so gut, doch wie lief das alles nun im Detail ab und warum ist das Geschehen durchaus auch aus einem juristischen Blickwinkel spannend?

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BGH zum Beendigungszeitpunkt des Diebstahls

Beim Diebstahl gem. § 242 StGB handelt es sich um ein sog. „kupiertes“ Erfolgsdelikt, bei welchem ein möglicher tatbestandlicher Erfolg in die Zueignungsabsicht verlagert wurde. Der Erfolg muss nicht objektiv eintreten, sondern nur subjektiv vom Täter gewollt sein. Das wiederum führt dazu, dass der Zeitpunkt der Vollendung und jener der Beendigung auseinanderfallen. Wann ein Diebstahl beendet ist, hat der BGH in seiner neuen Entscheidung noch einmal ausgeführt.

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