Gewerkschaft der Polizei schlägt ungewöhnliches Tauschgeschäft vor
Diese Woche wartete der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei mit einem ungewöhnlichen Konzept auf, um die Messergewalt in Deutschland einzudämmen. Doch er erntete viel Spott und Häme für diesen Vorschlag.
Kriminalitätsbekämpfung mal anders
Dass die Messerangriffe in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind, zeigte zuletzt der Mannheimer Messerangriff auf einen Polizisten vor nicht einmal drei Monaten, der für den Polizisten tödlich ausging.
Der Wunsch ist groß, den Besitz illegaler Waffen wirkungsvoll einzudämmen. Die Umsetzung stellt die Polizeibehörden jedoch immer wieder vor Schwierigkeiten. Daher kam nun aus der Polizeigewerkschaft ein neuer Vorschlag, der sich auf die freiwillige und straffreie Abgabe der illegalen Waffen richtet: Abgabe der illegalen Waffe gegen ein kostenloses Jahresabo bei Netflix. Eine solche straffreie Waffenabgabe ist nicht ganz neu. Auch andere Länder wie z.B. die Niederlande, USA oder Australien versuchten bereits in der Vergangenheit, die Abgabe von Waffen durch die Schaffung von materiellen Anreizen attraktiv zu machen und das mit Erfolg.
Ob dieser neue Vorschlag nun praktikabel und erfolgversprechend ist oder er vielmehr eine attraktive Möglichkeit darstellt, kostengünstig an ein Jahresabo für Netflix zu kommen – die Kosten für ein Netflix-Jahresabo belaufen sich aktuell auf knapp 60 Euro, während ein Butterflymesser schon für ca. 20 Euro auf dem Schwarzmarkt erhältlich ist – sei dahingestellt. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei hält das Waffenrecht für zu kompliziert und spricht sich außerdem für die Vereinfachung der Regelungen aus.
Rechtlicher Hintergrund
Welche Gegenstände als Waffen oder gefährliche Werkzeuge eingeordnet werden, regelt das Waffengesetz. Der Schusswaffengebrauch wird dort umfassend geregelt. Demnach ist es grundsätzlich verboten, Schusswaffen mit sich zu führen, es sei denn, man erhält einen Waffenschein, der es dem Besitzer erlaubt, die Waffe bei sich zu führen. Die Erteilung eines solchen Waffenscheins setzt eine Sachkundeprüfung sowie einen Bedarf zum Gebrauch der Waffe voraus. Die Verwendung und das Beisichführen von gefährlichen Werkzeugen werden hingegen noch nicht so scharf geregelt.
Das Strafgesetzbuch sanktioniert den Einsatz von Waffen über diverse Straftatbestände. Die wohl bekanntesten Paragrafen für das erste und zweite Examen dürften dabei § 224 I Nr. 2, § 244 I Nr. 1 a, b sowie § 250 I Nr. 1 a, b StGB sein. Der dort verwendete Begriff des gefährlichen Werkzeuges bringt diverse Meinungsstreitigkeiten und unliebsame Klausurfälle mit sich. Welche Gegenstände können unter die Kategorie „gefährliches Werkzeug“ gefasst werden? Welche Umstände müssen bei der Beurteilung berücksichtigt werden? Diese Problematiken zählen zum Standardwissen im Strafrecht und sollten Dir geläufig sein.
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