OLG Celle zur Rechtmäßigkeit der Verfahrenseröffnung vor niederem Gericht

Die erstinstanzliche Zuständigkeit wird im Zwischenverfahren von dem Gericht überprüft, bei welchem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Die Entscheidung dieses Gerichts kann dann später von dem nächsthöheren Gericht auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Wir nehmen einen Beschluss des OLG Celle zum Anlass, dieses Verfahren einmal näher zu beleuchten.

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Nach Vertrauensfrage: Mögliches Comeback des Organstreitverfahrens?

Die Vertrauensfrage wurde in der deutschen Geschichte nun erst zum sechsten Mal gestellt. Anlass genug, um den Blick zu einem wahren Klassiker des Staatsorganisationsrechts zu wenden: Das Organstreitverfahren um die zweite Vertrauensfrage von Gerhard Schröder ist aktuell ein absolutes Muss für jeden Jurastudierenden. Wie die Chancen stehen, dass sich bald wieder Bundestagsabgeordnete wegen einer möglichen Verletzung ihrer Rechte durch die Auflösung des Bundestages an das Bundesverfassungsgericht wenden, erfährst Du hier.

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Spülmaschine als Mietgegenstand

AGB-Kontrollen können in Klausuren durchaus unangenehm und schwierig sein. Doch auch in der gerichtlichen Praxis sind sie häufig anzutreffen – und sind dabei nicht selten das Zünglein an der Waage. Dass dabei die Wirksamkeit nicht immer an der Inhaltskontrolle scheitert, sondern bereits Zweifel bei der Auslegung einer Klausel diese zu Fall bringen können, hat das LG Berlin II in folgender Entscheidung anschaulich dargelegt.

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Klageerledigung durch Veränderungssperre

Mit einer Veränderungssperre kann eine Gemeinde ihre planerischen Vorstellungen absichern, noch bevor sie sich in einem wirksamen Bebauungsplan niedergeschlagen haben. Allerdings muss sie den Beschluss zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans gefasst haben (§ 2 I 2 BauGB), bevor sie wirksam eine Veränderungssperre als Satzung verabschieden kann (§ 14 I Nr. 1 BauGB). Für Bauherren, die entsprechend der bisherigen planerischen Situation bauen wollten, aber im Zeitpunkt der Verabschiedung der Veränderungssperre noch keine Bauerlaubnis hatten (vgl. § 14 III BauGB), bedeutet dies das Ende ihrer Vorhaben. Geschieht das während eines verwaltungsgerichtlichen Genehmigungsprozesses, kann der Bauherr dies nutzen und einen haftungsrechtlichen Prozess vorbereiten.

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Wie weit reicht die Haftung des Geschäftsherren für sein Personal?

Spätestens seit Corona gehören die sogenannten Konzertveranstaltungs-Fälle zum Repertoire in Deinen Uni Klausuren oder im Examen. Solche Fälle bieten den Prüfungsämtern ein großes Spektrum an, juristische Probleme im BGB AT und Schuldrecht zu prüfen. Das OLG Frankfurt hat sich in seiner aktuellen Entscheidung vom 16.10.2024 (Az. 9 U 85/22) näher mit dem Rechtsinstitut des Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beschäftigt. Wie weit reicht die Haftung des Geschäftsherren für sein Personal?

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OLG BB zur Verkehrssicherungspflicht für Gartenteich

Sofern die im Einzelfall konkret zu bestimmende Verkehrssicherungspflicht für einen Gartenteich von dem Eigentümer und Vermieter verletzt wurde, stellt sich bei schwerster Verletzung eines Kleinkindes von 2 Jahren und 1 Monat aufgrund eines Sturzes in den Teich die Frage, ob und wie hoch seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines etwaigen Mitverschuldens seiner Eltern herabzusetzen sind.

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OLG München zur Verwendung von Emojis im Rechtsverkehr

Emojis, Emoticons und andere Kürzel sind im digitalen Zeitalter genauso wenig aus unserer Kommunikation wegzudenken wie Messengerdienste allgemein. Selbstverständlich bleiben auch die Gerichte von entsprechenden Fällen nicht verschont. Dass das OLG München mit seinem Urteil vom 11.11.2024 zeigt, wie man souverän mit diesen Themen umgeht, ist sicherlich ein Glücksfall für alle Prüfungsämter.

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VG Minden zum Allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch

Bevor es losgeht noch einmal zur Erinnerung die Terminologie: 1. Vom „Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch“ sprechen wir, wenn der Abwehranspruch die zurechenbaren Folgen eines Verwaltungsaktes betrifft – z.B. Anfechtungsklage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung mit Verpflichtungsklage auf Erlass einer Bauordnungsverfügung bezogen auf das zwischenzeitlich realisierte Bauwerk (§ 212a BauGB i.V.m. § 113 I 2 VwGO). 2. Geht es um einen Abwehranspruch gegen die Folgen eines sonstigen (idR „schlichten“) Verwaltungshandelns, geht es um den „allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch“ – und damit befasst sich der folgende Fall.

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