Urteilsticker

BGH zur Kettenanstiftung

Von einer Kettenanstiftung spricht man, wenn ein Täter einen anderen Täter zu einer Anstiftung anstiftet. Dieser zeitlich zuerst handelnde Täter wird dann insgesamt wegen Anstiftung zur Haupttat bestraft. Mit den Voraussetzungen dieser Kettenanstiftung hat sich der BGH in der nachfolgend besprochenen Entscheidung befasst.

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VG Berlin zum Hausrecht einer öffentlichen Einrichtung

Beim ungeschriebenen Hausrecht gestörter Hoheitsträger ist nicht nur die Ableitung der Ermächtigungsgrundlage für belastende Maßnahmen von Interesse, sondern auch die Ausgestaltung des Rechtsschutzes, zumal es in aller Regel um Eilverfahren geht. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 01.11.2024 (1 L 387.24) dies alles systematisch dargestellt, sodass wir den Fall als vollständigen Klausurfall entsprechend wiedergeben.

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BGH zum Aufeinandertreffen von Raub und räuberischer Erpressung

Sowohl beim Raub gem. § 249 StGB als auch bei der räuberischen Erpressung gem. §§ 253, 255 StGB kann der Täter mittels qualifizierter Gewalt oder Drohung den Gewahrsam an einer fremden Sache erlangen. Lässt er sich eine Sache übergeben und nimmt er gleichzeitig eine andere Sache weg, dann treffen ggfs. Raub und räuberische Erpressung aufeinander. Wie diese Konstellation zu lösen ist, macht der BGH in seiner nachfolgend dargestellten Entscheidung deutlich.

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Muss eine ÖR-Rundfunkanstalt alle Kommentare auf Facebook zulassen?

Die Sperrung eines Accounts auf der Facebook-Seite einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt wurde erstmals höchstrichterlich vom BVerwG (30.11.2022 – 6 C 12.20 – BVerwGE 177, 190) thematisiert. Die Urteilsbegründung wurde damals überwiegend kritisch aufgenommen (z.B. Fechner, jM 2023, 251 m.w.N.). Das OVG Münster geht mit seinem Urteil vom 24.09.2024 (13 A 1535/21) ebenso wie die Vorinstanz (VG Köln – 08.06.2021 – 6 K 717/18) jeweils eigene Wege. Bis zu einer möglichen Entscheidung durch das BVerfG sollte man die unterschiedlichen Begründungsansätze kennen.

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OVG Berlin zu Kriegswaffen

Herstellung und Inverkehrbringen von Kriegswaffen bedürfen nach Art. 26 II GG und dem Kriegswaffenkontrollgesetz der Genehmigung durch die Bundesregierung. Werden solche Genehmigungen erteilt, kommen als Verfahrensart die Anfechtungsklage in der Hauptsache, ein Antrag nach § 80 V VwGO im Eilverfahren in Betracht. Die Antragsteller im vorliegenden Verfahren wollten im Vorweg verhindern, dass derartige Genehmigungen überhaupt erst erteilt werden.

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