BGH zur Klammerwirkung im Strafrecht
In welchem Konkurrenzverhältnis Taten zueinanderstehen, richtet sich nach den §§ 52 ff StGB. Für den Täter ist es im Rahmen einer Verurteilung wichtig, ob das Gericht Tateinheit oder Tatmehrheit bejaht, da sich dies auf den Strafrahmen auswirken kann. Wonach sich Tateinheit und Tatmehrheit bestimmen, wollen wir uns anhand einer BGH-Entscheidung einmal näher ansehen.
Weiterlesen