Ob dem Täter eine vorsätzliche Verwirklichung der Tat nachgewiesen werden kann oder in dubio pro reo nur eine Fahrlässigkeitstat, hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß. Man denke nur an die §§ 212 und 222 StGB. Bei einer fahrlässigen Tötung beträgt das Höchstmaß 5 Jahre bei einem Totschlag 15 Jahre. Kommen noch Mordmerkmale hinzu, dann droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Insbesondere bei den Tötungsdelikten sind dementsprechend die Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes hoch.
WeiterlesenGegenstand des Verfahrens war die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Strafverfahren wieder aufzunehmen ist, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt hat.
WeiterlesenMit der in § 224 StGB geregelten, gefährlichen Körperverletzung will der Gesetzgeber besonders gefährliche Begehungsweisen höher bestrafen. Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe steigt dementsprechend von 5 Jahren (§ 223 StGB) auf 10 Jahre an. Im Hinblick auf den hohen Strafrahmen gibt es nun unterschiedliche Auffassungen wie „eine das Leben gefährdende Behandlung“ gem. § 224 I Nr. 5 StGB zu definieren ist. Auch der BGH hat sich dazu erneut Gedanken gemacht.
WeiterlesenEine Studentin der Veterinärmedizin wandte sich Anfang Juni 2021 an einen pensionierten Arzt, um mit dessen Hilfe Suizid begehen zu können. Nach einem erfolglosen Versuch, sich das Leben zu nehmen, beging sie im Juli 2021 Suizid. Hierbei hatte der Arzt mitgewirkt. Nun hat ihn das Landgericht (LG) Berlin I deswegen verurteilt.
WeiterlesenAnästhesistin ohne Approbation
Viele Studiengänge sind anstrengend und herausfordernd. Jura und Medizin gelten dabei als Spitzenreiter. Da erscheint es wohl nur menschlich davon zu träumen, die Approbationsurkunde zu fälschen und den Traumjob ohne Studienstress ausüben zu dürfen. Die Angeklagte setzte dies tatsächlich in die Tat um und arbeitete Jahre lang als Anästhesistin. Doch ihre Fehler blieben nicht folgenlos, sondern nahmen teilweise sogar einen tödlichen Verlauf. Dieses Verhalten blieb nicht ungestraft.
WeiterlesenDas Wort „Zerrüttung“ kennen die meisten nur aus dem Familienrecht. Nun verwendete der BGH diesen Begriff auch im Rahmen einer mietrechtlichen Entscheidung bezogen auf Wohnraum. Es stellte sich die Frage, ob im Wohnraummietrecht das Konstrukt des Zerrüttungsprinzips herangezogen werden soll und eine fristlose Kündigung ermöglicht. Soll ein Vermieter also allein deshalb kündigen können, weil die Vertrauensbeziehung zwischen Vermieter und Mieter zerstört ist? Diese Frage hat der BGH jetzt geklärt.
WeiterlesenDer Rücktritt gem. § 24 StGB führt nur dann zu einer Strafaufhebung, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Nach h.M. setzt eine solche Freiwilligkeit ein gewisses Maß an Autonomie voraus. Der BGH hat sich nun mit einem Sachverhalt befasst, bei dem diese Autonomie fehlte.
WeiterlesenDer „Normalfall“ der mittelbaren Täterschaft setzt einen Strafbarkeitsmangel des Werkzeugs und einen diesen Mangel kennenden, ihn zumeist sogar hervorgerufen habenden Hintermann voraus. In den meisten Fällen handelt das Werkzeug objektiv oder subjektiv tatbestandslos. Was aber, wenn es „nur“ schuldunfähig ist und damit auch eine Anstiftung gem. § 26 StGB in Betracht kommt? Der BGH ist dieser Frage nachgegangen.
WeiterlesenAktivitäten von Klimaschützern, wie z.B. das Festkleben auf Fahrbahnen, beschäftigen seit geraumer Zeit die Gerichte. Von Interesse ist vor allem die Frage nach einer möglichen Rechtfertigung des grds. strafbaren Verhaltens über § 34 StGB oder den „zivilen Ungehorsam“. Das OLG Schleswig hat eine Rechtfertigung ebenso wie zuvor schon andere Oberlandesgerichte verneint.
WeiterlesenGerichte beantworten die Frage nach dem Vorliegen des Mordmerkmals der Heimtücke ist bei Opfern im Kleinkind Alter meist negativ, weil ihnen in der Regel die Fähigkeit zum Argwohn fehlt. Dieser tragische Fall eines getöteten Zweijährigen beleuchtet darüber hinaus insbesondere die Voraussetzungen der “niedrigen Beweggründe”.
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