#Strafrecht BT 2

A. Sachverhalt Die zur Tatzeit 16-jährige Birgit B entwendete in einem Kaufhaus in St ein Umhängetuch im Wert von 40 DM. Sie wurde von dem Kaufhausdetektiv P gestellt und in ein Büro geführt, wo sich alsbald auch der Angeklagte, ebenfalls Detektiv des Kaufhauses, einfand. Während der Detektiv P die...

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Amanda-Fall

A. Sachverhalt Der Angeklagte hatte an einem Sonntagmorgen nach einer lebhaften Auseinandersetzung das Zimmer von außen abgeschlossen (versperrt), in dem seine damalige Freundin Amanda, die von ihm schwanger zu sein behauptete, noch zu Bett lag. Er war dann fortgegangen, um die Abtreiberin (eine Fra...

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Onkel-Fall

A. Sachverhalt Im Januar 1978 drang Sahap S. in die Wohnung des Angeklagten, seines Neffen, ein und nötigte dessen Ehefrau mit vorgehaltener Pistole zum außerehelichen Beischlaf. Auf Grund dieser Vergewaltigung löste sich die Ehefrau des Angeklagten innerlich von ihm, weil es sein Onkel war, der sic...

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Bärwurz-Fall

A. Sachverhalt Nach den Feststellungen waren Anfang März 1994 Unbekannte in das Einfamilienhaus des Angeklagten eingedrungen, hatten sich in der im Erdgeschoss gelegenen Küche warme Speisen zubereitet und auch dort vorhandene Flaschen mit verschiedenen Getränken ausgetrunken. Weiter waren Geräte der...

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Lederriemen-Fall

Der Angeklagte K hatte im Dezember 1953 den Versicherungskaufmann M kennengelernt, der gleichgeschlechtlich veranlagt war. Zwischen M und K war es zu einem Freundschaftsverhältnis und gelegentlichen geringfügigen „unzüchtigen“ [so der Originalwortlaut des BGH im Jahr 1955] Handlungen gekommen. M hatte dem K vielfach Geld Zuwendungen gemacht. Im Laufe des Dezembers 1953 freundete sich der Angeklagte K mit dem Angeklagten J an. Beide kamen auf den Gedanken, sich von M mindestens je einen Anzug und das zur Miete eines Zimmers notwendige Geld zu verschaffen.

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