BGH: Erforderlichkeit eines Messereinsatzes
A. Sachverhalt Am 20. September 2013 arbeitete A als Türsteher einer Diskothek in F. Gegen 23.00 Uhr begegneten ihm vor der Diskothek der S und der H, woraufhin S den ihm bekannten A verbal attackierte. Nach kurzem Wortwechsel begaben sich S und H auf eine mehrstündige Kneipentour durch die Stadt, b...
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