#Strafrecht BT 2

BGH zu Aussetzung mit Todesfolge und zu Totschlag durch Unterlassen - Teil I

Dieser interessante vom BGH entschiedene Fall beleuchtet die strafrechtlichen Folgen einer „Sauftour“, die mit dem Tod eines Beteiligten durch Ertrinken geendet hat. Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage, ob die Täter – die mit dem späteren Opfer befreundet bzw. bekannt gewesen sind – eine Garantenstellung innehatten, die sie zum Tun verpflichtet hatte und die eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB nach sich gezogen hat.

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BGH zum erpresserischen Menschenraub im Zwei-Personen-Verhältnis

Sachverhalte, bei denen die rechtswidrige Erlangung von Vermögensgegenständen und die Ausübung oder Androhung von Gewalt bzw. die Drohung mit Gefahr für Leib und Leben zeitlich und örtlich zusammenfallen, sind praktisch häufig anzutreffen, bereiten aber in strafrechtlicher Hinsicht mitunter Probleme bei der zutreffenden juristischen Einordnung. In den Blick zu nehmen ist in solchen Fällen regelmäßig der erpresserische Menschenraub nach § 239a StGB.

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AG Freiburg – Eine Protestaktion der Klimaaktivisten – zwei Urteile

Eine Protestaktion, ein Gericht, zwei Urteile. Das AG Freiburg hatte über eine Aktion von Klimaaktivisten zu entscheiden. Die Urteile sind überraschend unterschiedlich. Ein Richter entschied sich dazu, den Klimaaktivisten freizusprechen. Die Richterin des anderen Urteils verhängt mit dem Urteil eine empfindliche Geldstrafe. Wie kann das sein?

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BGH zum Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten

In einem Strafurteil darf nicht offenbleiben, welche Vorstellungen sich der Täter im relevanten Ausführungs- Zeitpunkt gemacht hat. In materiell-rechtlicher Hinsicht sind die Anforderungen an die Voraussetzungen an den Rücktritt vom unbeendeten Versuch nach Maßgabe von § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB weniger streng als diejenigen, die bei einem beendeten Versuch (vgl. § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StGB) zu erfüllen sind. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der sog. Rücktrittshorizont des Täters, also das subjektive Vorstellungsbild des Täters zum Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung.

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Urteil für einen der schlimmsten Flugzeugabstürze wäre in Deutschland nicht möglich

Fast ein Jahr ist seit dem russischen Angriff auf die Ukraine vergangen. Der Krieg dauert an und vor allem die Gebiete in der Ostukraine sind weiterhin stark umkämpft. Bereits vor 9 Jahren wurde die internationale Gemeinschaft auf tragische Weise mit in den Konflikt hineingezogen, als im Sommer 2014 ein Passagierflugzeug in dem schon damals umkämpften Gebiet der Ostukraine in Snischne abstürzte. Die fast ausgebuchte Maschine war auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur in Malaysia.

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Genug ist genug - Ende im Verfahren Amber Heard und Johnny Depp

Wochenlang war der Rechtsstreit des prominenten Paares vor dem Fairfax County Courthouse in Virginia in den Medien zu verfolgen. Nun kam es zur Beendigung des Streits. Ein öffentlicher Gerichtsstreit, der die private Beziehung des Paares offenlegte, die Medien unterhielt und am Ende größtenteils zugunsten von Johnny Depp und zu Lasten von Amber Heard entschieden wurde.

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Vom echten Theologen zum falschen Arzt: BGH bestätigt Urteil des LG Traunstein

„Gott sei Dank sind Sie kein Priester geworden“: Nachdem das LG Traunstein den ehemaligen Priester zu einer hohen Haftstrafe verurteilt hatte, bestätigte der BGH nun die Entscheidung. Nachdem er die Kirche verlassen hatte, versuchte der Angeklagte sein Glück als Arzt – ohne Studium. Die Verurteilung wegen (unter anderem) Körperverletzung in mehr als 1.000 Fällen ist rechtskräftig.

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BGH zur Freiheitsberaubung „auf andere Weise“ und zur Wirksamkeit eines tatbestandsausschließenden Einverständnisses bis List und Täuschung

Die aktuelle Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH lenkt den Blick auf den für strafrechtliche Praxis, Wissenschaft und Prüfungsbetrieb jeweils gut geeigneten und relevanten Tatbestand der Freiheitsberaubung. Vor der Subsumtion der in Rede stehenden Tathandlungen wird zunächst das Schutzgut der Strafnorm bestimmt. Unter Heranziehung der bekannten Auslegungsmethoden (grammatische, systematische, subjektiv-historische und objektiv-teleologische Auslegung), bestimmt der Senat die Reichweite des § 239 Abs. 1 StGB.

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BGH zum fehlgeschlagenen Versuch beim Mord - Teil II

Nachdem wir in der vergangenen Woche den ersten Teil besprochen und bereits das Tatgeschehen rund um die Ehefrau (U) geprüft haben, widmen wir uns nunmehr im zweiten Teil dem Tatgeschehen rund um die Freundin der Ehefrau (M). Falls Du den Sachverhalt nicht mehr im Kopf hast, haben wir ihn hier nochmal für Dich dargestellt:

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BGH zum fehlgeschlagenen Versuch beim Mord - Teil I

Diese spannende Entscheidung des BGH befasst sich mit einer ganzen Reihe von praxis- und prüfungsrelevanten Fragen. Neben den für eine Prüfung gut geeigneten Tatbeständen der § 211 StGB und § 224 StGB führt dieser Fall in die Voraussetzungen des Rücktritts, insbesondere die Anforderungen an einen fehlgeschlagenen Versuch und die Auswirkungen einer außertatbestandlichen Zielerreichung auf einen solchen. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts haben wir den Fall in zwei Prüfungsabschnitte aufgeteilt. Im ersten Teil widmen wir uns des Tatgeschehens um U (Ehefrau), in der nächsten Woche beleuchten wir dann das Tatgeschehen um M (Freundin).

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