#Strafrecht at 1

Beleidigung oder straflose Meinungsäußerung?

Das Zitat “Soldaten sind Mörder” dürfte wohl jeder schon einmal irgendwo gehört haben. Jurist:innen wären keine Jurist:innen, wenn sie dabei nicht auch sofort an eine mögliche Strafbarkeit denken würden. Genau aus diesem Grund wurde diese Aussage in der Vergangenheit bereits vielfach diskutiert. Über einen ähnlichen Fall hatte auch das Landgericht in Stuttgart zu entscheiden.

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BGH zum gefahrspezifischen Zusammenhang bei der Erfolgsqualifikation des § 239a III StGB

§ 239a I StGB muss in Klausuren immer geprüft werden, wenn der Täter einen Raub oder eine räuberische Erpressung beabsichtigt, versucht oder vollendet. Im 2-Personen-Verhältnis stellt sich dann die Frage nach einer tatbestandlichen Restriktion. Dieses Problem sollte allen Studierenden bekannt sein. Der BGH musste sich nun mit der Erfolgsqualifikation des § 239a III StGB in Zusammenhang mit einem Mittäterexzess befassen und die Frage beantworten, ob der gefahrspezifische Zusammenhang auch in einem solchen Fall bejaht werden kann.

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BGH zur Abgrenzung des dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit

Ob dem Täter eine vorsätzliche Verwirklichung der Tat nachgewiesen werden kann oder in dubio pro reo nur eine Fahrlässigkeitstat, hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß. Man denke nur an die §§ 212 und 222 StGB. Bei einer fahrlässigen Tötung beträgt das Höchstmaß 5 Jahre bei einem Totschlag 15 Jahre. Kommen noch Mordmerkmale hinzu, dann droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Insbesondere bei den Tötungsdelikten sind dementsprechend die Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes hoch.

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Anästhesistin ohne Approbation

Viele Studiengänge sind anstrengend und herausfordernd. Jura und Medizin gelten dabei als Spitzenreiter. Da erscheint es wohl nur menschlich davon zu träumen, die Approbationsurkunde zu fälschen und den Traumjob ohne Studienstress ausüben zu dürfen. Die Angeklagte setzte dies tatsächlich in die Tat um und arbeitete Jahre lang als Anästhesistin. Doch ihre Fehler blieben nicht folgenlos, sondern nahmen teilweise sogar einen tödlichen Verlauf. Dieses Verhalten blieb nicht ungestraft.

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Tödliche Folgen einer Aufräumaktion in der Apotheke

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke. - Fast jeder wird den Satz jedenfalls in seiner historischen Form aus der Arzneimittelwerbung im Fernsehen kennen. Dieser Warnhinweis soll mögliche Fehlerquellen bei der Anwendung von Arzneimitteln durch Rückfragen bei den Experten seit Jahren minimieren, was aber, wenn Apothekenmitarbeitern selbst die Fehlerquelle bilden? Das LG Köln musste sich jüngst mit den strafrechtlichen Folgen eines tragisch endenden Diabetestests auseinandersetzen.

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OLG Hamburg zum Überqueren einer Straße bei dauerroter Ampel

Wer kennt das nicht: Man wartet an einer Ampel, die einfach nicht grün werden will. Man beginnt zu überlegen, ob es in Ordnung wäre, einfach über die Straße zu gehen, beziehungsweise zu fahren, oder ob man lieber brav wartet. Die Betroffene des vorliegenden Falles entschied sich für ersteres und wurde prompt dafür bestraft. Doch war ihr Bußgeld in Höhe von 100 Euro gerechtfertigt?

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BGH zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

In dieser Entscheidung widmete sich der BGH einem Fall, in dem verschiedene Formen der Beteiligung an einer Straftat sowie mehrere strafrechtliche Delikte ineinandergreifen sowie zur konkreten strafrechtlichen Bewertung der durch die Gruppe begangenen Handlungen. Dabei ging es insbesondere um die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe. Diese wichtige Abgrenzung spielt im Strafrecht eine äußerst prüfungsrelevante Rolle. Die Voraussetzungen sowohl für die Mittäterschaft als auch die der Beihilfe werden in unserem Urteilsticker klar definiert und fallgemäß angewandt.

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BGH zur wiederholten Unterschlagung einer bereits zugeeigneten Sache

In unserem dieswöchigen Urteilsticker widmen wir uns den äußerst prüfungsrelevanten Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges gemäß § 263 StGB, den Voraussetzungen der Urkundenfälschung gemäß § 267 I Var. 1 StGB und der wiederholten Unterschlagung gemäß § 246 I StGB. In diesem spannenden Fall geht es um die Anmietung eines Wohnmobils mit gefälschten Papieren und den bereits geplanten Verkauf des Fahrzeugs.

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