#Strafrecht at 1

Einstellung des Verfahrens gegen Klimakleber in Berlin

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat entschieden, dass zwei Aktivisten der “Letzten Generation” nicht wegen des Todes einer Radfahrerin angeklagt werden, die letzten Herbst bei einem Unfall mit einem Betonmischer ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung damit, dass die Straßenblockade der beiden Aktivisten nicht kausal für den Tod der Frau gewesen sei. Die beiden Klimaschutz-Aktivisten werden nun wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

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Einstellung des Verfahrens gegen Klimakleber in Berlin

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat entschieden, dass zwei Aktivisten der “Letzten Generation” nicht wegen des Todes einer Radfahrerin angeklagt werden, die letzten Herbst bei einem Unfall mit einem Betonmischer ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung damit, dass die Straßenblockade der beiden Aktivisten nicht kausal für den Tod der Frau gewesen sei. Die beiden Klimaschutz-Aktivisten werden nun wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

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Auftragsmord im Darknet bringt lange Haftstrafen

Was nach einem konstruierten Hollywood Blockbuster klingt, ist in Hamburg Realität. Eine einst angesehene Schönheitschirurgin und ihr Ehemann, ein erfolgreicher Unternehmer aus Stuttgart, vergaßen offenbar jegliche soziale Kompetenz. Sie versuchten über das Darknet einen Auftragsmörder für den Ex-Freund der Ärztin zu engagieren, um nach dessen Tod das Sorgerecht der gemeinsamen Tochter zurückzuerlangen.

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Versuchter schwerer oder vollendeter Wohnungseinbruchsdiebstahl?

Bei diesem spannenden Fall sind die Ausführungen des 4. Strafsenats des BGH zum konkurrenzrechtlichen Verhältnis zwischen dem (vollendenten) Wohnungseinbruchdiebstahl und dem versuchten schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl hervorzuheben. Sachverhalte, die ein – oder wie hier mehrere – Diebstahlsgeschehen beinhalten, kommen in der strafgerichtlichen Praxis häufig vor und erfreuen sich wegen der „Praxisnähe“ ihrer Tatbestandsvoraussetzungen auch in der juristischen Prüfung großer Beliebtheit.

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Zwangsweise Entsperrung eines Mobiltelefons per Fingerabdruck

Handy entsperren, Online-Banking oder sich problemlos bei bestimmten Apps identifizieren, der Fingerabdruckscan macht es möglich und erscheint noch unkomplizierter als Pin Code oder Passwort. Ein Sensor scannt den aufgelegten Finger der Handynutzerin oder des Handynutzers und erstellt ein digitales Abbild. Dabei wird nicht nur die Papillarleiste auf der Oberfläche des Fingers erfasst, sondern es werden auch tiefere Hautschichten gemessen. Die Technologie ist praktikabel und wird mittlerweile von vielen Smartphone-Besitzern benutzt, um persönliche Daten auf dem Handy zu sichern.

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BGH zur Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung beim Schusswaffengebrauch

Die mögliche Rechtfertigung des Täters nach § 32 StGB, der in Notwehr gehandelt hat, ist rechtlich wie tatsächlich an einige Voraussetzungen geknüpft, deren Vorliegen sorgfältig geprüft werden müssen. Kann sich das Strafgericht nicht mit hinreichender Sicherheit davon überzeugen, ob eine Notwehrlage tatsächlich vorgelegen hat und/oder die Notwehrhandlung erforderlich gewesen ist, gilt „in dubio pro reo“.

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BGH zu Aussetzung mit Todesfolge und zu Totschlag durch Unterlassen - Teil II

Nachdem wir uns im ersten Teil unseres Urteilstickers mit dem Tatbestand der Aussetzung mit Todesfolge beschäftigt haben, schauen wir uns in diesem zweiten Teil den Totschlag durch Unterlassen und die unterlassene Hilfeleistung am Tatgeschehen um O an. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei stets die Frage nach der Garantenstellung unter Freunden.

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BGH zu Aussetzung mit Todesfolge und zu Totschlag durch Unterlassen - Teil I

Dieser interessante vom BGH entschiedene Fall beleuchtet die strafrechtlichen Folgen einer „Sauftour“, die mit dem Tod eines Beteiligten durch Ertrinken geendet hat. Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage, ob die Täter – die mit dem späteren Opfer befreundet bzw. bekannt gewesen sind – eine Garantenstellung innehatten, die sie zum Tun verpflichtet hatte und die eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB nach sich gezogen hat.

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