Eigenbedarf als Kündigungsgrund vortäuschen?
Der Schutz schwächerer Parteien zieht sich wie ein roter Faden durch das BGB. Auch das Mietrecht ist da keine Ausnahme. So ist es für Vermieter:innen nicht einfach, (unliebsame) Mieter:innen aus der Wohnung zu bekommen, um diese anderweitig zu verwenden oder zu verwerten. Aus diesem Grund hat sich in der Vergangenheit der/die ein/e oder andere Vermieter:in auf Eigenbedarf berufen, der in Wirklichkeit aber nicht im Sinne des Gesetzes bestand. Soweit dürfte das für Dich nichts Neues sein. Weniger bekannt dürfte in dem Zusammenhang aber ein Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB und ein Anspruch aus § 285 I BGB sein. Wie genau die beiden Anspruchsgrundlage bei einer Eigenbedarfskündigung ins Spiel kommen, möchten wir Dir anhand einer Entscheidung des LG Berlin näherbringen.
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