#Schuldrecht AT

Ist das Durchbohren von Fliesen noch vertragsgemäßer Gebrauch?

Streitigkeiten in Mietverhältnissen beschäftigen die Gerichte täglich. Eine Kernfrage, die dabei immer wieder auftaucht: Was gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache? Als Mieter hat man das Bedürfnis, die Wohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Dazu kann insbesondere auch das Bohren von Löchern gehören. Diese dauerhafte Beeinträchtigung der Mietsache liegt in der Regel nicht im Interesse des Vermieters. Das AG Paderborn hat sich mit der Frage beschäftigt, wann und ob das Bohren von Löchern in Fliesen zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört.

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Abgelaufene TÜV-Plakette

Das BGB regelt den Umfang des Schadensersatzes nach den §§ 249 ff. BGB, wobei das Schadensrecht von einer umfangreichen Rechtsprechung geprägt ist und die Ersatzfähigkeit stets eine einzelfallbezogene Betrachtung erfordert. Denn nicht jeder Schaden ist nach dem BGB ersatzfähig. Der BGH hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ob sich eine drohende Untersagungsanordnung eines verunfallten Kfz auf die ersatzfähigen Schadensposten, die ein Verkehrsunfall typischerweise mit sich zieht, auswirkt.

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Eigenbedarf als Kündigungsgrund vortäuschen?

Der Schutz schwächerer Parteien zieht sich wie ein roter Faden durch das BGB. Auch das Mietrecht ist da keine Ausnahme. So ist es für Vermieter:innen nicht einfach, (unliebsame) Mieter:innen aus der Wohnung zu bekommen, um diese anderweitig zu verwenden oder zu verwerten. Aus diesem Grund hat sich in der Vergangenheit der/die ein/e oder andere Vermieter:in auf Eigenbedarf berufen, der in Wirklichkeit aber nicht im Sinne des Gesetzes bestand. Soweit dürfte das für Dich nichts Neues sein. Weniger bekannt dürfte in dem Zusammenhang aber ein Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB und ein Anspruch aus § 285 I BGB sein. Wie genau die beiden Anspruchsgrundlage bei einer Eigenbedarfskündigung ins Spiel kommen, möchten wir Dir anhand einer Entscheidung des LG Berlin näherbringen.

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Schuften bis ins hohe Alter?

Ob aus purer Leidenschaft zum Job, zur Erhaltung des Lebensstandards oder um sich körperlich und geistig fit zu halten (frei nach dem Motto: „wer rastet, der rostet“) – Gründe für das Weiterarbeiten nach dem Erreichen der Renteneintrittsgrenze gibt es viele. Welche Motivation bei dem späteren Kläger ursächlich dafür ist, dass er auch mit 79 Jahren weiter an den Zähnen seiner Patienten werkelt, bleibt sicherlich sein Geheimnis. Klar ist allerdings, dass der Fall, mit dem sich zuletzt das OLG Saarbrücken in seinem Urteil vom 17.01.2025 (Az.: 3 U 6/24) befassen durfte, ohne die Begeisterung des Zahnarztes für seine Arbeit niemals eine so bemerkenswerte Wendung genommen hätte.

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Expeditionsreise ohne eigenes Gepäck

Bei Urlaub hört der Spaß bei den meisten auf. Möchte man doch nur eine erholsame, schwerelose und freudige Zeit fernab von den Alltagsproblemen verbringen. Worauf man am wenigsten Lust hat, sind Komplikationen. Das Reiserecht schützt die Reisenden mit seinen insgesamt 25 Paragrafen umfassend. Erfahrungsgemäß wird dieses Rechtsgebiet in der Uni jedoch öfter vernachlässigt. Die neue Entscheidung des Landgerichts München II vom 10.01.2025 (Az. 14 O 2061/24) bringt wieder etwas Bewegung ins Reiserecht und befasst sich mit dem Mangelbegriff. Da es sich hier um vollharmonisiertes europäisches Recht handelt, solltest Du die aktuelle Rechtsprechung hierzu auf dem Schirm haben.

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Kein weiterer Schadenersatz für Mops Edda

Mit dem Urteil des OLG Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2024 - 2 U 65/23) ging ein jahrelanger skurriler (Rechts-)Streit zu Ende. Im Zentrum des Ganzen steht Mops Edda, der jetzt sogar einen eigenen Wikipedia-Eintrag hat. Die Käuferin der Hündin streitet mit der Stadt Ahlen um Schadensersatzansprüche, die zukünftige Heilbehandlungskosten des erkrankten Tieres abdecken sollen. Besser hätte man sich einen Fall wohl nicht ausdenken können, schließlich trifft hier kaufrechtliches Gewährleistungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Staatshaftungsrecht aufeinander.

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Was bedeutet „möglichst weit rechts“ gemäß § 2 II StVO?

Begriffe mit Beurteilungsspielraum sind maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt. So ist es auch bei der Formulierung „möglichst weit rechts“ im Sinne des § 2 II StVO. Läuft Dir also in Deiner Klausur die Norm über den Weg, geht es darum, dass Du lebensnah und einzelfallbezogen argumentierst. Dabei hilft es Dir natürlich, wenn Du hierzu die aktuelle Rechtsprechung kennst. Wie das OLG Saarbrücken diesen Begriff in seiner aktuellen Entscheidung vom 13.12.2024 (Az. 3 U 23/24) auslegt und was es darunter versteht, erklären wir Dir in diesem Beitrag.

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Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht durch den Mieter

In Mietrechtsklausuren geht es oftmals um die Ersatzfähigkeit von Mietmängeln, die Überprüfung von mietvertraglichen Klauseln oder die Kündigung des Mietverhältnisses. Aber auch die Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht durch den Mieter zählt zu einem beliebten Klausurthema. Nicht immer ist direkt erkennbar, dass der Schwerpunkt des Falles auf die Verletzung dieser Pflicht hinaus will. So auch im aktuellen Fall des Landgerichts Darmstadt vom 16.12.2024 (Az. 18 O 6/23). Verletzt der Mieter diese Pflicht schon dann, wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses dort ein Brand ausbricht und er anschließend seine Zustimmung in die Entrümpelung seiner Gegenstände aus dem Mietobjekt erklärt, die der Vermieter in die Wege leitet und dadurch nicht selbst die Gegenstände aus dem Mietobjekt schafft? Gleichzeitig musste das LG prüfen, ob in dem Verhalten des Mieters eine Beauftragung zur Entrümpelung erblickt werden konnte, mit der Folge, dass der Vermieter hierfür Aufwendungsersatz verlangen kann.

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