Was passiert, wenn der Vermieter einer Mietwohnung diese nach Sanierung an einen Dritten verpachtet und wie kann der Mieter dagegen vorgehen? Das LG Berlin hatte über die Herausgabe der Wohnung, die Auszahlung von fiktiven Mieteinnahmen und einen Auskunftsanspruch zu entscheiden. Ein anspruchsvoller Fall mitten aus dem Schuldrecht AT und BT mit klausurrelevanter Tragweite. Hier steht besonders die Frage im Fokus, ob der Vermieter Auskunft über die Einnahmen, die er durch die Verpachtung erhält, erteilen muss. Maßgeblich hierfür ist, ob diese als Surrogat für den vereitelten Mietgebrauch anzusehen sind.
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