BVerfG zur lebenslangen Freiheitsstrafe
Das Bundesverfassungsgericht gab den Verfassungsbeschwerden eines Häftlings statt, der im Jahr 1972 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen fachgerichtliche Entscheidungen, mit denen die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung abgelehnt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt, ob die angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht verletzen, wenn etwa die Fortdauer der Freiheitsentziehung nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genüge.
Weiterlesen