Nicht nur in den Vereinigten Staaten, wo sogenannte TV Duelle zwischen den Spitzenkandidaten vor bedeutenden Wahlen schon seit geraumer Zeit Tradition haben, sondern auch hierzulande erfreuen sich derartige Formate zunehmender Beliebtheit. Einerseits ist es für die Zuschauer interessant, die politischen Ansichten der unterschiedlichen Parteien auf konkrete Fragen hin zu hören, andererseits bieten die Shows eine gute Möglichkeit, breitenwirksam Wahlkampf zu machen. Insofern ist es dann natürlich nachvollziehbar, dass Parteien nicht ganz erfreut sind, wenn sie zu einer solchen Veranstaltung nicht eingeladen werden, noch dazu, wenn es sich um ein Format einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mit besonders großem Zuschauerkreis handelt. Ob und unter welchen Umständen Sender die Pflicht haben, gewisse Parteien bzw. ihre Spitzenkandidaten einzuladen, musste das Verwaltungsgericht in Köln vor Kurzem entscheiden.
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