#Grundrechte

Das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 362 Nr. 5 StPO

Jüngst hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Beantwortung der Frage auseinandersetzen müssen, ob der § 362 Nr. 5 StPO verfassungswidrig ist. Gemäß § 362 Nr. 5 StPO könne die Wiederaufnahme eines Verfahrens möglich sein, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden. In unserem hier besprochenen Fall stellte die zuständige Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens. Das Landgericht erklärte die Wiederaufnahme für zulässig. Hiergegen legte der zuvor Freigesprochene Beschwerde ein, welche vom Oberlandesgericht verworfen wurde. Sodann legte der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde ein und das Bundesverfassungsgericht musste entscheiden.

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BVerfG: Bemerkungen über die Nichtbewertung von schulischen Leistungen

Egal, wie lang es her sein mag: jeder hat noch die ein oder andere Anekdote aus der Schulzeit auf Lager. Während die einen in positiven Erinnerungen schwelgen können, mochte dies den Beschwerdeführern wohl nur eingeschränkt gelingen. Jedenfalls dürfte die Konfrontation mit dem jahrelangen Rechtsstreit um Vermerke in ihren Abiturzeugnissen einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen haben. Mehr als 13 Jahre nach dem Abitur brachte das BVerfG nun Klarheit in das Durcheinander um die Bemerkungen zur Nichtbewertung von schulischen Leistungen.

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Die wichtigsten Entscheidungen des Öffentlichen Rechts aus dem Jahr 2023

Mit 2023 ging ein turbulentes Jahr zu Ende, in dem auch die Verwaltungsgerichte und das BVerfG mal wieder alle Hände voll zu tun hatten. Es ging um aufsehenerregende und emotionale Entscheidungen, wie etwa den Anspruch auf suizidale Medikamente zum selbstbestimmten Sterben, um die Frage nach der lebenslangen Freiheitsstrafe oder wie lange die Unterbringung in Untersuchungshaft dauern darf sowie um Fragen zum Kindeswohl, der Kunstfreiheit und staatsorganisationsrechtliche Fragen. Wir haben die wichtigsten Entscheidungen aus dem Jahr 2023 für Dich zusammengestellt.

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Tennislegende gegen Comedian

Wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am besten. Zunächst obsiegte der Comedian gegen Boris Becker vor dem Landgericht, doch im Berufungsverfahren nahm der Prozess eine andere Wendung. Oliver Pocher hat es wohl momentan nicht leicht. Erst die Trennung von seiner Ehefrau und jetzt verliert er noch im Berufungsverfahren gegen die Tennislegende. Kein schöner Jahresabschluss für den Comedian. Spiel, Satz und Sieg für den Tennisspieler.

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Schmähkritik oder erlaubte Meinungsäußerung?

Politiker und Politikerinnen müssen sich einiges an Kritik anhören, weil fast jeder eine Meinung zu ihrem Auftreten und ihren Inhalten hat. Das war früher so und wird wohl auch in Zukunft so bleiben. Im Unterschied zur analogen Vergangenheit werden allerdings Kommentare zu Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, heutzutage häufig auf Social Media für die Nachwelt nachlesbar fixiert. Die Kommentare überdauern meist den Groll oder die übrigen Emotionen, die die Urheber in dem Moment empfanden, als diese ihre Äußerungen in die digitale Welt entließen. Dass dies auch auf den Mann zutrifft, der eine SPD-Politikerin mit Beschimpfungen überzog, dürfte ungeklärt bleiben. Der mittlerweile gelöschte Kommentar beschäftigte nach dem LG Heilbronn nun mittlerweile auch das OLG Stuttgart, das sich in zweiter Instanz mit den Grenzen der Meinungsfreiheit auseinandersetzen durfte.

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VG Göttingen zur Absperrung eines Wohngebäudes

Auch wenn im Frühjahr bald vier Jahre seit Ausbruch der Pandemie vergangen sein werden, ist die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse um den Erreger SARS-CoV-2 noch lange nicht abgeschlossen. Das VG Göttingen befasste sich jüngst mit der Abriegelung eines Wohnkomplexes und hatte zu klären, ob diese Maßnahme vom Infektionsschutzgesetz (IfSG) gedeckt war.

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VG Berlin zu den Zulassungsvoraussetzungen des juristischen Vorbereitungsdienstes

Der Brexit begleitet uns spätestens seit dem Referendum am 23.06.2016, in dem die Bürger des Vereinigten Königreichs für den Austritt aus der Europäischen Union stimmten. Bis zum 31.01.2020, als der Austritt nach Art. 50 EUV in Kraft trat, vergingen die Jahre. Wie die künftige Beziehung zwischen der EU und UK nach Ablauf der Übergangsfrist vom 31.12.2020 aussehen sollte, war wegen dieses absoluten Novums lange Zeit auch für deutsche Studenten auf der Insel nicht absehbar. Dass die Folgen des Brexits erst nach und nach vor Gericht zum Vorschein kommen, zeigt das Verfahren um eine deutsche Absolventin, mit dem sich das VG Berlin konfrontiert sah.

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AG Berlin-Mitte zum Social Media Auftritt eines Ministers

Jemanden von Angesicht zu Angesicht zu kritisieren, das verlangt Mut. Mut, den man heutzutage wohl seltener fasst, weil es einfachere Möglichkeiten gibt, um seine Unzufriedenheit kundzutun. Da beinahe jeder auf Social Media präsent ist, findet eine mehr oder weniger sachliche Auseinandersetzung mittlerweile vorwiegend auf den einschlägigen Plattformen im Internet statt. Wenn man sein Wort an eine Person des öffentlichen Lebens richtet, die in der analogen Welt schier unerreichbar ist, ist das natürlich absolut praktisch. Auch vor dem Hintergrund, dass man einen anderen mit ein paar einfachen Klicks „blockieren“ kann, um unliebsame Kommentare zu verhindern, ist eine Auseinandersetzung im Internet vermeintlich leicht. Mit der Frage, ob auch der Bundesgesundheitsminister auf der Plattform X (vormals Twitter) andere Nutzer vom Zugang zu seinem Account durch die „Blockierfunktion“ ausschließen darf, hatte sich jüngst das AG Berlin-Mitte auseinanderzusetzen.

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BVerwG zu selbstbestimmtem Sterben

Wer unheilbar krank ist und selbstbestimmt sterben will, dem muss das auch faktisch möglich sein – dies hat das BVerfG noch im Jahr 2020 entschieden. Trotzdem haben unheilbar Kranke keinen Anspruch auf ein tödliches Medikament vom Staat. Dies geht nun aus einer aktuellen Entscheidung des BVerwG hervor. Wie passen beide Urteile zusammen und wie begründet das BVerwG seine aufsehenerregende Entscheidung?

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Likes auf Social Media können Zweifel an der Verfassungstreue begründen

Scrollen, Swipen und Liken gehört längst in den Alltag jüngerer Menschen. Eine Verhaltensweise, die bei jeder Berufsgruppe anzutreffen ist, doch nicht immer folgenlos bleibt. Erneut durfte sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der rechten Gesinnung eines Polizeibeamten auseinandersetzen. Ob das Liken von Social Media Beiträgen aussagekräftig genug ist, um einen Kriminalkommissaranwärter aus seinem Beamtenverhältnis zu entlassen, musste das OVG Berlin-Brandenburg jüngst entscheiden.

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