Radfahrer vs. Fußgänger
Verkehrsunfälle sollten zu Deiner juristischen Grundausstattung gehören und sind Dauerbrenner in Klausuren und Examen. Grund dafür ist, dass solche Fälle die Gerichte permanent beschäftigen. Bei den Klausurklassikern ist in der Regel mindestens ein Pkw beteiligt. Eher untypisch dürften die Fälle sein, in denen Fußgänger und Radfahrer miteinander kollidieren. Im Mittelpunkt solcher Fälle steht dann die Frage, wie sich die Haftungsquote zwischen diesen Verkehrsteilnehmern aufteilt. Treffen die Radfahrer automatisch die höheren Sorgfaltspflichten? Das Landgericht Wiesbaden hat diese Frage in seinem Urteil vom 2.7.2024 (Az. 9 S 3/24) eindeutig beantwortet.
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