#Deliktsrecht

BGH zum Verkehrsunfall: Auslegung des § 19 IV 4 StVG

Das StVG existiert bereits seit über 100 Jahren. In dieser Zeit ergaben sich allerdings auch einige Änderungen rund um den Verkehrsunfall, durch die auch heute noch Auslegungsfragen aufgeworfen werden. Der BGH hatte nun erstmals zu klären, ob das Rückwärtsrangieren mit einem Anhänger unter den unbestimmten Rechtsbegriff des „Ziehens“ i.S.d. § 19 IV 4 StVG zu subsumieren ist.

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Tennislegende gegen Comedian

Wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am besten. Zunächst obsiegte der Comedian gegen Boris Becker vor dem Landgericht, doch im Berufungsverfahren nahm der Prozess eine andere Wendung. Oliver Pocher hat es wohl momentan nicht leicht. Erst die Trennung von seiner Ehefrau und jetzt verliert er noch im Berufungsverfahren gegen die Tennislegende. Kein schöner Jahresabschluss für den Comedian. Spiel, Satz und Sieg für den Tennisspieler.

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Schmähkritik oder erlaubte Meinungsäußerung?

Politiker und Politikerinnen müssen sich einiges an Kritik anhören, weil fast jeder eine Meinung zu ihrem Auftreten und ihren Inhalten hat. Das war früher so und wird wohl auch in Zukunft so bleiben. Im Unterschied zur analogen Vergangenheit werden allerdings Kommentare zu Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, heutzutage häufig auf Social Media für die Nachwelt nachlesbar fixiert. Die Kommentare überdauern meist den Groll oder die übrigen Emotionen, die die Urheber in dem Moment empfanden, als diese ihre Äußerungen in die digitale Welt entließen. Dass dies auch auf den Mann zutrifft, der eine SPD-Politikerin mit Beschimpfungen überzog, dürfte ungeklärt bleiben. Der mittlerweile gelöschte Kommentar beschäftigte nach dem LG Heilbronn nun mittlerweile auch das OLG Stuttgart, das sich in zweiter Instanz mit den Grenzen der Meinungsfreiheit auseinandersetzen durfte.

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Wenn ein Hashtag zum Problem wird

Die zunehmende Bedeutung von Social Media geht nicht spurlos an den Gerichten vorbei. Immer häufiger müssen die Richterinnen und Richter das Userverhalten in den sozialen Netzwerken rechtlich einordnen. Ob der Kommentar „#DubistEinMann" eine zulässige Meinungsäußerung darstellt oder ob hier ein Unterlassungsanspruch greift, musste erst kürzlich das OLG Frankfurt entscheiden.

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Blinder stürzt über geparkte E-Scooter

E-Roller (“Scooter”) haben der deutschen Justiz in der Vergangenheit bereits des Öfteren Kopfzerbrechen bereitet. Erst im Juni diesen Jahres hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beispielsweise entschieden, dass die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller die gleichen Promillegrenzen wie die eines Kraftfahrzeugs haben soll. Damit machte das Gericht deutlich, für wie gefährlich es die neuartigen Gefährte hält. Diese Entscheidung ist nur eine von vielen, die die Problematik der umstrittenen Roller verdeutlichen. In diesem aktuellen Fall des OLG Bremen ergibt sich die Gefahr unmittelbar aus ihrer Existenz.

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Ihr persönlicher Bergführer auf Abwegen

Einmal in einem Helikopter fliegen? Das steht bei dem ein oder anderen ganz sicher auf der persönlichen Bucketlist. Ob die Wanderer, die sich kürzlich vor dem LG München I als Parteien dieses Rechtsstreits wieder trafen, auch zu der genannten Gruppe gehören, wird sich nicht mehr klären. Allerdings dürften sie sich ihre gemeinsame Bergtour ganz anders vorgestellt haben - So eine teure Aktion war definitiv nicht eingeplant.

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Reiner Wein in Sachen Betriebsgefahr

Schon den Römern war klar, dass im Wein die Wahrheit liegt und es Menschen entsprechend schwerfällt, unter Alkoholeinfluss Lügen zu verbreiten. Auf Hochprozentiges wird heutzutage bei der Wahrheitsfindung im Gerichtssaal zwar nicht zurückgegriffen, jedoch bedurfte es eines solchen Hilfsmittels im vorliegenden Fall auch gar nicht erst - Der Sachverhalt war weitestgehend unstreitig. Allein die rechtliche Einordnung des Ganzen machte den Gerichten gleich in drei Instanzen Umstände und bereitete möglicherweise Kopfschmerzen bis der BGH den Betroffenen zur Betriebsgefahr im Rahmen der Gefährdungshaftung nach § 7 I StVG reinen Wein einschenkte.

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AG Lörrach zu Bewertung eines Fitnessstudios

Viele Unternehmen sind auf positive Bewertungen im Internet angewiesen, um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Entsprechend empfindlich reagieren sie dann gelegentlich auf negative Bewertungen. Ein Kunde sah sich daher, nachdem er online geurteilt hatte Service und Sauberkeit mangelhaft mit hohen Geldforderungen konfrontiert, falls er seine Bewertung nicht löscht. Da er aber nicht klein beigegeben wollte, durfte sich das AG Lörrach mit dem Fall beschäftigen.

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Nachbarstreit um Rückgabe eines Haustürschlüssels eskaliert

Bei Notfällen kann es praktisch sein, wenn der Nachbar einen Zweitschlüssel für die eigene Wohnung hat. Wenn der Nachbar sogar der eigene Bruder ist, dann würden wahrscheinlich wenige zögern. Blöd nur, wenn es dann zum Streit kommt und dieser Bruder den Schlüssel nicht wieder zurückgibt. Der Kläger des vorliegenden Falles ging so weit, dass er als Reaktion sogar das Schloss austauschte. Das Amtsgericht (AG) München hatte nun zu klären, ob der Bruder die Kosten dafür tragen muss.

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