Die wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2024

Die wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2024

10 Entscheidungen des BGH aus dem Zivilrecht, die Du kennen solltest

Die Bundesrichter:innen mussten sich 2024 vielen verschiedenen Rechtsfragen annehmen, die nicht nur in der Praxis spannend sind, sondern auch eine hohe Prüfungsrelevanz mit sich bringen. Besonders präsent waren im letzten Jahr Entscheidungen rund um das Thema Fahrzeuge. Dies zeigt mal wieder, dass die Prüfungsthemen u.a. rund um das Deliktsrecht, die Haftung aus StVG, Ansprüche gegen den Versicherer und der Schadensbegriff eine enorme Prüfungsrelevanz mit sich bringen. Wie weit reicht die Haftung des Halters, wenn der geparkte Pkw aus unerklärlichen Gründen in Brand gerät? Wie wird die Haftungsquote bei einem Zusammenstoß mit einem Müllauto gebildet? Muss die Umsatzsteuer bei Bestimmung des merkantilen Minderwerts mit eingerechnet werden und inwieweit sind überhöhte Kostenansätze eines Kfz-Sachverständigen ersatzfähig? Aber auch problematische Fragestellungen aus dem Kaufrecht und dem Sachmangelbegriff, der Verwendung von Quotenabgeltungsklauseln in einem Mietvertrag bis hin zu der Frage der Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen sowie der Reichweite der Aufklärungspflichten des Verkäufers bei einem Immobilienkaufvertrag behandelte der BGH in diesem Jahr.

1. BGH zu c.i.c. beim Immobilienkauf

In diesem vom BGH zu entscheidenden Fall stellte die Verkäuferin drei Tage vor dem notariellen Kaufvertragsabschluss - ohne die Käuferin darauf gesondert hinzuweisen - Unterlagen in einen Datenraum ein, woraus sich ergab, dass auf die Käuferin zukünftig erhebliche weitere Kosten zukommen würden. Kann die Käuferin nun von der Verkäuferin Schadensersatz wegen c.i.c. verlangen, weil diese ihre Aufklärungspflicht verletzt hat?

2. BGH zur Gefahr beim Vorbeifahren an einem Müllabfuhrfahrzeug

Normalerweise darf man im Straßenverkehr davon ausgehen, dass andere sich regelkonform verhalten und muss also nicht mit allem rechnen, was sonst vielleicht passieren könnte. Das gilt aber nicht ausnahmslos. In dieser Entscheidung hat der BGH am Beispiel eines stehenden Müllabfuhrfahrzeugs mit laufender Schüttung die Ausnahmen zu dieser Regel herausgearbeitet. Dürfen andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass die Müllwerker schon nicht einfach auf die Straße laufen? Insbesondere musste der BGH hier die Frage beantworten, ob die Beschädigung des Fahrzeuges “bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges” entstanden ist.

3. BGH zur Abgrenzung eines Mangelsymptoms von einem Sachmangel

Gegenstand der Entscheidung ist ein Fall aus dem kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht. Es geht dabei um die Abgrenzung eines bloßen Mangelsymptoms von einem Sachmangel bei einem undichten Terrassendach und der damit verbundenen Frage, ob der Käufer Schadensersatz verlangen kann. Zusätzlich thematisiert der BGH in dieser Entscheidung auch noch die Arglist im Rahmen eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses nach § 444 BGB. Was wollen Prüfer:innen mehr?

4. BGH zur Gefährdungshaftung bei Fahrzeugbrand aus unklarer Ursache

Bei dieser Entscheidung geht es um die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aufgrund eines Fahrzeugbrands, bei dem die Ursache des Brandes unklar ist. Greift auch in diesen Fällen die Halterhaftung gemäß § 7 StVG? Problematisch hierbei ist das Prüfungsmerkmal “bei Betrieb eines Kfz”.

5. BGH zu AGB in Wohnraummietverträgen

Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Mietvertrag beschäftigt. Der BGH geht auf das Bestehen von AGB bei der formularmäßigen Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag ein, durch die den Mietern anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen auferlegt werden, sofern das Mietverhältnis vor Fälligkeit der Verpflichtung zu ihrer Vornahme endet. Ist eine solche Klausel eine unangemessene Benachteiligung und somit nach § 307 I 1 BGB unwirksam oder handelt es sich um eine zulässige individuelle Vereinbarung? Wie der BGH die Abgrenzung vorgenommen hat, liest Du hier.

6. BGH zu den Grundsätzen des Werkstattrisikos

In dieser Entscheidung hatten die Karlsruher Richter mal wieder ein Lieblingskind des Prüfungsamtes auf dem Tisch: Das Auto. Gegenstand der Entscheidung ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aufgrund eines Verkehrsunfalls aus abgetretenem Recht. Man mag es kaum glauben, aber der Streit ging letztlich um 20 Euro. Die Frage war, ob eine Pauschale i.H.v. 20 Euro für Corona-Schutzmaßnahmen im Rahmen eines Sachverständigengutachtens nach einem Verkehrsunfall von der Haftpflichtversicherung zu tragen sind. Der BGH musste in diesem Zuge darüber entscheiden, ob sich die Grundsätze zum Werkstattrisiko auch auf die Kosten eines Sachverständigen übertragen lassen.

7. BGH zur Schwarzgeldabrede beim Grundstückskauf

Wenn ein Dienst- oder Werkvertrag gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstößt, führt dies in der Regel zur Nichtigkeit des Dienst- oder Werkvertrags. Lassen sich diese Grundsätze auf den Grundstückskaufvertrag übertragen, wenn zwecks Steuerhinterziehung der Kaufpreis falsch angegeben wird? Auch hierzu entschied der BGH in diesem Jahr.

8. BGH zur Wandfeuchte im Altbau-Souterrain

Der BGH musste sich in dieser Entscheidung mal wieder mit dem Sachmangelbegriff und einem Haftungsausschluss beschäftigen. Kann ein Käufer einer Eigentumswohnung wegen eines Sachmangels Gewährleistungsrechte für eine feuchte Wand geltend machen, wenn er einen Kaufvertrag mit der folgenden Passage unterschrieben hat: “Dem Käufer ist der Feuchtigkeitsschaden an der Außenwand des hinteren großen Zimmers der Wohnung Nr. 1 bekannt.” und inwieweit handelt es sich hierbei um einen Haftungsausschluss? Die Entscheidung des BGH kannst Du hier nachlesen.

9. BGH zum merkantilen Minderwert bei einem Unfallfahrzeug

In der Entscheidung ging es um die Frage, ob bei der Ermittlung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs der hypothetische Netto- oder Bruttoverkaufspreis anzusetzen ist. Der BGH thematisiert dabei Schadensersatzansprüche aus dem Deliktsrecht nach § 7 I StVG, § 115 VVG mit einem Schwerpunkt auf der Prüfung des Schadens nach §§ 249, 251 BGB. Die prüfungsrelevante Besprechung findest Du hier.

10. BGH zur Aufrechnung mit verjährten Anspruch eines Vermieters

Bei der Entscheidung ging es um eine Aufrechnung des Vermieters mit Schadensersatzansprüchen aufgrund der Beschädigung der Mietsache nach Ablauf der kurzen Verjährungsfrist nach § 548 I 1 BGB gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters. Wir befinden uns also im äußerst prüfungsrelevanten Bereich des Schuldrecht BT. Angereichert ist der Fall mit Schwerpunkten aus dem BGB AT, nämlich der Aufrechnung und Verjährung. Achtung: Als Besonderheit im Mietrecht gilt hier übrigens eine verkürzte Verjährungsfrist von nur sechs Monaten gemäß § 548 I 1 BGB. Hier findest Du die Entscheidung.

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