#Deliktsrecht

Update zu OLG München zum Schadenersatz nach gemeinsamer Bergtour

Die Abgrenzung zwischen einem Gefälligkeitsvertrag und einer reinen Gefälligkeit zählt zu einem der Klassiker aus dem BGB AT. Dreh- und Angelpunkt ist der sogenannte Rechtsbindungswille, der Grundlage für jeden Vertragsschluss ist. Auch wenn es sich hierbei um eine Materie aus dem BGB AT handelt, gestaltet sich die Falllösung regelmäßig als gar nicht mal so leicht. Grund dafür dürfte sein, dass die Abgrenzungsfrage maßgeblich auf einer Werteentscheidung beruht, die sich an unseren moralischen und gesellschaftlichen Vorstellungen orientiert und eine allumfassende Argumentation erfordert. Gerade solche Argumentationen bereiten uns Jurastudent:innen oft Schwierigkeiten. Aus diesem Grund zeigen wir Dir an Hand der Entscheidung des OLG München noch einmal detailliert, wie Du alle Informationen aus dem Sachverhalt verwerten und in Deine Argumentation einbauen kannst.

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Foul beim Fußballspiel

Bei objektiven Regelverstößen im Kampfsport gilt zwar der allgemein bekannte Grundsatz aus der Rechtsprechung, dass ein solcher für sich noch nicht ein schuldhaftes Verhalten indiziere. Ein Schuldvorwurf könne dem Sportler laut übereinstimmender Sicht der Gerichte erst gemacht werden, wenn die gebotene Härte die Grenze zur Unfairness überschreite. Die rechtliche Lösung solcher Fälle scheint nachvollziehbar und logisch. Der von der Rechtsprechung entwickelte Maßstab ist zwar für Dich eine hilfreiche Orientierung in solchen Fällen, aber er erfordert auch eine umfassende Bewertung des konkreten Einzelfalls. Was heißt das nun genau für Deine Klausurvorbereitung und Falllösung? Die aktuelle Entscheidung zeigt Dir, wie Du schon mit wenigen Argumenten eine lebensnahe Abwägung vornehmen kannst.

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Kollision mit Ästen im Luftraum der Straße

In 2023 ereigneten sich rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Dies dürfte erklären, warum die Thematik in der juristischen Praxis so häufig auftaucht. Das OLG Frankfurt am Main hatte es allerdings nicht mit einer Standardkonstellation zu tun: Es ging nicht um einen Streit zwischen zwei Verkehrsteilnehmern oder gar ihren Versicherungen. Es ging um einen Ast über der Straße, der zu erheblichem Schaden am Fahrzeug des Klägers geführt hat.

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Auch Fahrradfahrer können Verkehrsrowdys sein

Dass in zivilrechtlichen Examensklausuren sowohl im ersten als auch im zweiten Examen Verkehrsunfälle so beliebt sind, liegt daran, dass diese ständig vor Gericht enden. So musste sich das Landgericht Münster mal wieder mit Ansprüchen in Zusammenhang mit einem Auffahrunfall beschäftigen. Da der klagende Radfahrer das Urteil des LG Münsters nicht akzeptieren wollte, landete der Fall schließlich vor dem OLG Hamm. Aber auch das OLG Hamm sah in seiner Entscheidung den Anscheinsbeweis, der gegen den Auffahrenden spricht, als entkräftet an.

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Schluss mit lustig?!

Sprichwort „Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein“ soll davor warnen, jemandem mutwillig zu schaden oder eine Person lächerlich zu machen. Für Comedians, Satiriker und alle weiteren Professionals aus der Unterhaltungsindustrie gehört die wertende Betrachtung anderer Menschen zum Kerngegenstand ihrer beruflichen Tätigkeit. Das Sprichwort dürfte sie also nicht erschrecken. Dabei ist es nicht selten, dass die Personen, zu deren Lasten die „Witze“ gingen, rechtliche Schritte einleiten. Doch der Imker, über den sich Jan Böhmermann lustig machte, reagierte ganz anders.

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