Wusstest Du übrigens...?

Kann ein hohes Alter und die Verwurzelung am Wohnort den Mieter vor einer (Eigenbedarfs-) Kündigung schützen?

Eine Berliner Mieterin muss mit 89 Jahren nicht noch einmal umziehen. Das hat das Landgericht Berlin jüngst in einem Urteil entschieden und stärkt damit den Schutz alter und am Wohnort verwurzelter Mieter vor der Eigenbedarfskündigung ihres Mietverhältnisses. Vorangegangen war dem Urteil ein seit 2015 andauernder Rechtsstreit.

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Bezeichnung einer Kollegin als

Rassismus im Alltag stellt heutzutage noch immer keine Seltenheit dar - auch am Arbeitsplatz sind rassistische Äußerungen häufig präsent. Über Letzteres musste jüngst das Arbeitsgericht Berlin entscheiden: Während der Betriebsrat in der Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming Vase“ keine rassistische Haltung erkannte, hat das ArbG beschlossen, dass diese Äußerung sehr wohl ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin sein kann.

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