Wusstest Du übrigens...?

Bezeichnung einer Kollegin als

Rassismus im Alltag stellt heutzutage noch immer keine Seltenheit dar - auch am Arbeitsplatz sind rassistische Äußerungen häufig präsent. Über Letzteres musste jüngst das Arbeitsgericht Berlin entscheiden: Während der Betriebsrat in der Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming Vase“ keine rassistische Haltung erkannte, hat das ArbG beschlossen, dass diese Äußerung sehr wohl ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin sein kann.

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Mit 44 zu alt für die Party? BGH entscheidet über Klage wegen “Altersdiskriminierung”

Im vergangenen Jahr haben wir bereits über den Party-Streit aus München berichtet. Ein seinerzeit 44-Jähriger wurde an der Tür zu einem Electro-Festival mit der Begründung abgewiesen, dass er zu alt sei. Nachdem er Klage beim Amtsgericht München eingelegt hat und sowohl vor dem AG als auch vor dem Landgericht München erfolglos blieb, zog er vor den BGH. Die Entscheidung des VII. Zivilsenats liegt nun vor.

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Tesla bezieht als

Der Elektroautomobil-Hersteller Tesla hat kürzlich als sogenannter "Amicus Curiae" schriftsätzlich Stellung zu einem laufenden Verfahren zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg genommen. Aber was ist der Amicus Curiae eigentlich? Gibt es diese Rechtsfigur in Deutschland überhaupt?

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