Wusstest Du übrigens...?

Einem gekauften Gaul, guckt man nicht ins Maul - oder doch? Wieder einmal gibt es eine neue Entscheidung zum Mangelbegriff beim Rücktritt vom Pferdekauf. Dieses Mal hat das OLG Frankfurt am Main entschieden: Vernarbungen im Bereich der Maulwinkel sprechen für sich allein nicht für eine chronische Erkrankung. Der Befund kann vielmehr jederzeit aufgrund reiterlicher Einwirkung eintreten und lässt damit keinen Rückschluss auf eine Erkrankung bei Gefahrübergang zu.

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Streit um rechtsextreme Wahlplakate:

Ein Wahlplakat der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ sorgt nicht nur für Aufsehen, sondern auch für unterschiedliche Gerichtsentscheidungen. Nach Ansicht des VG Chemnitz sei die Äußerung „Hängt die Grünen!“ im Kontext nicht zu beanstanden, das LG München I sieht das anders. Und auch das OVG Bautzen kann der Ansicht des VG Chemnitz nicht folgen.

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