Zivilrecht

BGH zum kollusiven Zusammenwirken im Sinne von § 138 I BGB

Eine Familie mietet eine 177 qm große Wohnung in Berlin zu ungewöhnlich günstigen Konditionen. Der Geschäftsführer und Vertreter der Vermieterin wusste, dass die Wohnung eigentlich verkauft werden sollte. War das Ganze sittenwidrig oder gar ein Fall von kollusivem Zusammenwirken? Der BGH musste sich mit § 138 I BGB, Vertretungsmacht und § 242 BGB beschäftigen. Für Dich ein spannender Fall mit hoher Klausurrelevanz.

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BGH zur mangelbedingten Rückabwicklung im Leasingdreieck

Wie erfolgt die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen verleasten Pkw im Verhältnis zwischen dem Verkäufer (=Lieferant), dem Käufer (=Leasinggeber) und dem Verbraucher als Leasingnehmer? Im Dreiecksverhältnis zwischen Verkäufer, Leasinggeber und Leasingnehmer zeigt der BGH, wann Rücktritt, Abtretung und Aufrechnung zusammenwirken - und wann nicht.

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