BGH zu Klausel bezüglich Abschluss- und Vermittlungskosten in Riester-Altersvorsorgevertrag
Bei einem Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz (sog. Riester-Verträge) kann der Sparer sich in der Auszahlungsphase entweder für einen Auszahlungsplan oder auch für eine lebenslange Leibrente entscheiden. Ist eine Klausel, wonach im Falle der Wahl einer Leibrente gegebenenfalls Abschluss- und Vermittlungskosten anfallen, nach § 307 I BGB unwirksam?
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