BGH: Manipulation eines Wegstreckenzählers
A. Sachverhalt A verkauft ein Kraftfahrzeug an den gutgläubigen D zu einem Preis von 17.800 Euro. Der Wegstreckenzähler des Pkw war zuvor durch A manipuliert worden, sodass er statt der tatsächlichen Laufleistung von 333.000 km eine solche von nur 165.303 km auswies. D zahlte den Kaufpreis, der für...
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