Urteilsticker

BVerwG: Polizeivollzugsbeamte in Bayern dürfen sich nicht an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen tätowieren lassen

A. Sachverhalt Der Kläger ist Polizeioberkommissar in Bayern; er beantragte im Oktober 2013 die Genehmigung einer Tätowierung auf seinem Unterarm mit dem Schriftzug „aloha“. Der Präsident des Polizeipräsidiums Mittelfranken hat die Genehmigung im Juli 2015 verweigert und ausgeführt, im Dienst dürfte...

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