Ein makabrer Fall vor dem AG Hagen: Eine Autofahrerin überfährt eine Leiche und flüchtet. Doch liegt hier überhaupt ein "Unfall" i.S.d. § 142 StGB vor? Das Gericht verneint und zeigt, wie eng Tatbestand und Fahrerlaubnisentzug miteinander verknüpft sind.
WeiterlesenDarf das Gericht von der Verteidigung verlangen, direkt nach der Beweisaufnahme zu plädieren? Der BGH musste entscheiden, welche Vorbereitungszeit für den Schlussvortrag angemessen ist – ein spannender Fall für Deine Revisionsklausur.
WeiterlesenBGH zum Beweis- und Beweisermittlungsantrag
Ein Beweisantrag kann nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 244 III – V, 245 StPO durch Beschluss des Gerichts abgelehnt werden, ein Beweisermittlungsantrag hingegen durch den Vorsitzenden ohne die zuvor genannten Beschränkungen. Worin die beiden Anträge sich unterscheiden, hat der BGH mit der nachfolgend besprochenen Entscheidung deutlich gemacht.
WeiterlesenDer Ausschluss der Öffentlichkeit während der mündlichen Verhandlung kann unter gewissen Voraussetzungen einen absoluten Revisionsgrund gem. § 338 Nr. 6 StPO darstellen. Ob ein solcher Grund auch dann gegeben ist, wenn der Ausschluss dem Grunde nach gerechtfertigt war, es aber (nur) an einem entsprechenden Beschluss fehlt, hat der BGH geprüft.
WeiterlesenDie erstinstanzliche Zuständigkeit wird im Zwischenverfahren von dem Gericht überprüft, bei welchem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Die Entscheidung dieses Gerichts kann dann später von dem nächsthöheren Gericht auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Wir nehmen einen Beschluss des OLG Celle zum Anlass, dieses Verfahren einmal näher zu beleuchten.
WeiterlesenDie Anfertigung von Lichtbildern, Fingerabdrücken und ähnlicher Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung können bei strafrechtlich in Erscheinung getretenen Personen (Beschuldigten) gegen deren Willen vorgenommen werden (§ 81b I StPO). Die die aus strafprozessual veranlassten Gründen (§ 81b I StPO, 1. Alternative: „für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens“) erhobenen Daten können für Zwecke des „Erkennungsdienstes“ aufbewahrt werden. Erkennungsdienst soll sicherstellen, dass der Beschuldigte nicht erneut eine strafbare Tat begeht. In dieser 2. Alternative geht es somit in § 81b I StPO um Gefahrenabwehr mit der Folge, dass die Vorschrift als Bundesrecht lex specialis zu den in den Polizeigesetzen der Länder geregelten vergleichbaren Ermächtigungsgrundlagen ist. Nicht nur diese Besonderheit, sondern auch die Auswirkungen der beiden Alternativen des § 81b I StPO mit ihren Zuordnungen zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr erschweren die Arbeit mit der klausurrelevanten Vorschrift, zumal sich daraus unterschiedliche Rechtswegzuweisungen ergeben.
WeiterlesenBGH zur Begründetheit einer Verfahrensrüge bei relativen Revisionsgründen gem. § 337 StPO
Mit der Verfahrensrüge wird die Verletzung von Verfahrensrecht geltend gemacht. Der BGH musste sich mit der Verletzung des § 258 II Hs. 2 StPO (Gewährung des letzten Wortes) und § 22 Nr. 5 StPO analog (Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Staatsanwalts) auseinandersetzen. Da Verfahrensrügen für die Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen wichtig sind, wollen wir uns diese Entscheidung einmal ansehen.
WeiterlesenFriedrich Nietzsche wird das Zitat „Die Glücklichen sind die Neugierigen.“, zugeschrieben. Ob sich das auch vor Gericht so verallgemeinern lässt, wenn es um die Videoüberwachung von Eingangsbereichen in Mietshäusern durch den Vermieter geht? Die Neugier kann man der Vermieterin jedenfalls nicht absprechen, denn sie tat dies, um zu ermitteln, ob ihre Mieter einzelne Zimmer unerlaubt untervermieten.
WeiterlesenDas Steuerrecht zählt zwar nur ausnahmsweise zum Pflichtfachstoff, sodass das materielle Recht für uns hier nebensächlich ist. Dennoch lohnt es sich, einen Blick auf den prozessrechtlichen Teil des Falls zu werfen, weil dieser sich durchaus als Inspiration für Prüfer und Prüferinnen eignet. Prozessrechtlich stehen hier die Einstellung eines Strafverfahrens und das Rechtsbehelfsverfahren im Vordergrund.
WeiterlesenVerdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln, § 110a I S. 1 StPO. Ihre Befugnisse richten sich nach den allgemeinen Vorschriften § 110c StPO. Macht nun ein Beschuldigter gegenüber einem verdeckten Ermittler eine selbstbelastende Aussage, dann stellt sich die Frage, ob diese später in der Hauptverhandlung verwertet werden darf.
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