#StPO

BGH zum Beweis- und Beweisermittlungsantrag

Ein Beweisantrag kann nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 244 III – V, 245 StPO durch Beschluss des Gerichts abgelehnt werden, ein Beweisermittlungsantrag hingegen durch den Vorsitzenden ohne die zuvor genannten Beschränkungen. Worin die beiden Anträge sich unterscheiden, hat der BGH mit der nachfolgend besprochenen Entscheidung deutlich gemacht.

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OLG Celle zur Rechtmäßigkeit der Verfahrenseröffnung vor niederem Gericht

Die erstinstanzliche Zuständigkeit wird im Zwischenverfahren von dem Gericht überprüft, bei welchem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Die Entscheidung dieses Gerichts kann dann später von dem nächsthöheren Gericht auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Wir nehmen einen Beschluss des OLG Celle zum Anlass, dieses Verfahren einmal näher zu beleuchten.

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