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BGH zum Beweis- und Beweisermittlungsantrag

Ein Beweisantrag kann nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 244 III – V, 245 StPO durch Beschluss des Gerichts abgelehnt werden, ein Beweisermittlungsantrag hingegen durch den Vorsitzenden ohne die zuvor genannten Beschränkungen. Worin die beiden Anträge sich unterscheiden, hat der BGH mit der nachfolgend besprochenen Entscheidung deutlich gemacht.

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OLG Celle zur Rechtmäßigkeit der Verfahrenseröffnung vor niederem Gericht

Die erstinstanzliche Zuständigkeit wird im Zwischenverfahren von dem Gericht überprüft, bei welchem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Die Entscheidung dieses Gerichts kann dann später von dem nächsthöheren Gericht auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Wir nehmen einen Beschluss des OLG Celle zum Anlass, dieses Verfahren einmal näher zu beleuchten.

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OVG NRW und Sächs. OVG zur Rechtmäßigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen

Die Anfertigung von Lichtbildern, Fingerabdrücken und ähnlicher Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung können bei strafrechtlich in Erscheinung getretenen Personen (Beschuldigten) gegen deren Willen vorgenommen werden (§ 81b I StPO). Die die aus strafprozessual veranlassten Gründen (§ 81b I StPO, 1. Alternative: „für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens“) erhobenen Daten können für Zwecke des „Erkennungsdienstes“ aufbewahrt werden. Erkennungsdienst soll sicherstellen, dass der Beschuldigte nicht erneut eine strafbare Tat begeht. In dieser 2. Alternative geht es somit in § 81b I StPO um Gefahrenabwehr mit der Folge, dass die Vorschrift als Bundesrecht lex specialis zu den in den Polizeigesetzen der Länder geregelten vergleichbaren Ermächtigungsgrundlagen ist. Nicht nur diese Besonderheit, sondern auch die Auswirkungen der beiden Alternativen des § 81b I StPO mit ihren Zuordnungen zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr erschweren die Arbeit mit der klausurrelevanten Vorschrift, zumal sich daraus unterschiedliche Rechtswegzuweisungen ergeben.

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BGH zur Begründetheit einer Verfahrensrüge bei relativen Revisionsgründen gem. § 337 StPO

Mit der Verfahrensrüge wird die Verletzung von Verfahrensrecht geltend gemacht. Der BGH musste sich mit der Verletzung des § 258 II Hs. 2 StPO (Gewährung des letzten Wortes) und § 22 Nr. 5 StPO analog (Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Staatsanwalts) auseinandersetzen. Da Verfahrensrügen für die Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen wichtig sind, wollen wir uns diese Entscheidung einmal ansehen.

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BGH zur Kündigung nach unerlaubter Untervermietung

Friedrich Nietzsche wird das Zitat „Die Glücklichen sind die Neugierigen.“, zugeschrieben. Ob sich das auch vor Gericht so verallgemeinern lässt, wenn es um die Videoüberwachung von Eingangsbereichen in Mietshäusern durch den Vermieter geht? Die Neugier kann man der Vermieterin jedenfalls nicht absprechen, denn sie tat dies, um zu ermitteln, ob ihre Mieter einzelne Zimmer unerlaubt untervermieten.

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Ad acta gelegt - Einstellungsurteil im Cum-Ex-Verfahren

Das Steuerrecht zählt zwar nur ausnahmsweise zum Pflichtfachstoff, sodass das materielle Recht für uns hier nebensächlich ist. Dennoch lohnt es sich, einen Blick auf den prozessrechtlichen Teil des Falls zu werfen, weil dieser sich durchaus als Inspiration für Prüfer und Prüferinnen eignet. Prozessrechtlich stehen hier die Einstellung eines Strafverfahrens und das Rechtsbehelfsverfahren im Vordergrund.

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BGH zum Beweisverwertungsverbot bei verdeckten Ermittlern

Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln, § 110a I S. 1 StPO. Ihre Befugnisse richten sich nach den allgemeinen Vorschriften § 110c StPO. Macht nun ein Beschuldigter gegenüber einem verdeckten Ermittler eine selbstbelastende Aussage, dann stellt sich die Frage, ob diese später in der Hauptverhandlung verwertet werden darf.

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