In der Netflix-Dokumentation "Shiny Flakes: The Teenage Druglord" erzählt der wohl bekannteste Drogendealer Deutschlands, wie er einen Onlineshop für Drogen und Medikamente eröffnete und daraufhin ein Drogenimperium schuf. Auf Netflix gab sich der sogenannte „Kinderzimmer-Dealer“ zunächst geläutert. Mit Freundin und neuem Job sah es so aus, als hätte er mit seinen illegalen Geschäften abgeschlossen. Doch bereits am Ende der Dokumentation verriet die Staatsanwaltschaft, dass erneut gegen den ehemaligen Dealer ermittelt wird.
WeiterlesenSeit Jahren ist die Legalisierung von Cannabis ein Streitthema in Deutschland. Mittlerweile ist die geplante Legalisierung im Koalitionsvertrag verankert. Vor Kurzem legte auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein entsprechendes Eckpunktepapier vor. Demzufolge sollen künftig Kauf und Besitz von 20 bis 30 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren straffrei sein. Auch der Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen wäre dann erlaubt. Werbung für den Konsum, Anbau oder Cannabisprodukte selbst bleibt jedoch verboten.
WeiterlesenNeustart in der Strafrechtspolitik
Im Jahr 2020 gab es laut dem Statistischen Bundesamt 728.868 verurteilte Straffällige. Doch wie geht der Staat mit den Tätern um? Dies soll nun durch eine Neuregelung des strafrechtlichen Sanktionsrechts neu definiert werden. Bereits am 19.07.2022 hat das Bundesministerium für Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionsrechts veröffentlicht. Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht von einer historischen Reform und einem Neustart für die Strafrechtspolitik.
Weiterlesen„Die Zeugin Alexa, geborene Amazon, wird in den Zeugenstand gerufen.“ So oder so ähnlich könnte man sich den Zeugenaufruf des Landgerichts Regensburg vorstellen. Das Gericht nutzte nämlich erstmals die Aufnahme des Sprachassistenten Alexa in einem Ermittlungsverfahren. Es ging um die Aufklärung eines Tötungsdeliktes. Die außergewöhnliche Zeugin sorgt für Aufsehen und wirft einige Fragen auf. Wie sind die Daten von solchen Sprachassistenten im Strafverfahren zu bewerten?
WeiterlesenSachverhalte, bei denen die rechtswidrige Erlangung von Vermögensgegenständen und die Ausübung oder Androhung von Gewalt bzw. die Drohung mit Gefahr für Leib und Leben zeitlich und örtlich zusammenfallen, sind praktisch häufig anzutreffen, bereiten aber in strafrechtlicher Hinsicht mitunter Probleme bei der zutreffenden juristischen Einordnung. In den Blick zu nehmen ist in solchen Fällen regelmäßig der erpresserische Menschenraub nach § 239a StGB.
WeiterlesenCannabis, Kokain und Crack – auch in rechtlicher Hinsicht gibt es zwischen den Betäubungsmitteln Unterschiede, gemessen an ihrer Gefährlichkeit. In einer Revisionsentscheidung hatte sich der BGH gefragt: Wenn Cannabis zu den weichen und Heroin zu den harten Drogen gehört – wo sind Amphetamine einzuordnen?
WeiterlesenIn Karlsruhe hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde der verurteilten NSU-Terroristin Beate Zschäpe nicht zur Entscheidung angenommen. Zschäpe hatte versucht, sich gegen die Revisionsentscheidung des BGH zu wehren – die im Beschlusswege erfolgte. Darin sah sie eine Verletzung ihres Rechts auf rechtliches Gehör.
WeiterlesenOLG Zweibrücken zum Beschleunigungsgebot
Ein unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge Angeklagter befindet sich seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Angesichts des bisherigen Verfahrens sei das zu lange, so das OLG Zweibrücken, und moniert einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot. Das Gericht hat nun seine Freilassung angeordnet.
WeiterlesenBVerfG zur Durchsuchung einer Privatwohnung
Das Lieferantenauto des Restaurants stand in zwei Nächten vor der Wohnanschrift des Beschwerdeführers. Eigentlich nichts Ungewöhnliches – doch die Polizei verdächtigte den Restaurantbetreiber, mit Betäubungsmitteln zu handeln. Reicht das aus, um die Wohnung des Beschwerdeführers zu durchsuchen? Das BVerfG musste entscheiden.
WeiterlesenBGH zu AGG-Hopper: Verfahren zurückgewiesen
Spannende Entscheidung zu einem AGG-Hopper vom BGH: Mit viel Kritik verwies das Gericht die Sache zurück nach München. Denn ob sich der angeklagte Rechtsanwalt tatsächlich nach § 263 I StGB strafbar gemacht hat, wurde in Karlsruhe bezweifelt.
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