BVerfG zur Durchsuchung einer Privatwohnung
Das Lieferantenauto des Restaurants stand in zwei Nächten vor der Wohnanschrift des Beschwerdeführers. Eigentlich nichts Ungewöhnliches – doch die Polizei verdächtigte den Restaurantbetreiber, mit Betäubungsmitteln zu handeln. Reicht das aus, um die Wohnung des Beschwerdeführers zu durchsuchen? Das BVerfG musste entscheiden.
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