OLG-München: Heil­prak­ti­kerin muss nach Tod von Pati­entin Sch­merzens­geld zahlen

Eine Heilpraktikerin muss nach dem Krebstod ihrer Patientin 30.000 € Schmerzensgeld an den Sohn der Verstorbenen zahlen. Das hat das OLG München am 25. März 2021 entschieden und die Beklagte außerdem zu Schadensersatz wegen entgangenem Kindesunterhalt verurteilt. Es handelt sich um ein Grundsatzurteil zu der Frage, wann Heilpraktiker:innen haften.

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