Wiedereinsetzung auch bei Erkrankung am letzten Tag einer Frist?

Das Recht, gegen eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde Widerspruch einzulegen, ist das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG. Die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs ist jedoch streng, und die Nichteinhaltung dieser Frist kann zum Verlust des Rechtsbehelfs führen. Dies kann für Einzelne schwerwiegende Folgen haben, insbesondere für diejenigen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

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BGH zur Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung beim Schusswaffengebrauch

Die mögliche Rechtfertigung des Täters nach § 32 StGB, der in Notwehr gehandelt hat, ist rechtlich wie tatsächlich an einige Voraussetzungen geknüpft, deren Vorliegen sorgfältig geprüft werden müssen. Kann sich das Strafgericht nicht mit hinreichender Sicherheit davon überzeugen, ob eine Notwehrlage tatsächlich vorgelegen hat und/oder die Notwehrhandlung erforderlich gewesen ist, gilt „in dubio pro reo“.

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