Unabhängiges Gremium ist im Gesetzgebungsverfahren involviert
Im Nationalen Normenkontrollrat wurden vor wenigen Tagen neue Mitglieder durch die Bundesregierung bestätigt. Die Aufgaben des Rates sind spannend. Doch bislang blieb das unabhängige Gremium, das im Gesetzgebungsverfahren involviert ist, großteils im Verborgenen. Der neue Vorsitzende will dies ändern.
Worum geht es?
Diese Woche wurden die neuen Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) von der Bundesregierung bestätigt, sein neuer Vorsitzender ist der Unternehmer und FDP-Mitglied Lutz Goebel. Das Handelsblattnennt ihn in einem Interview „Mister Bürokratieabbau“. Und genau darum geht es bei dem unabhängigen Beratungsgremium: Bürokratieabbau und „bessere“ Rechtssetzung.
Geburtsstunde 2006
Während sich die juristische Ausbildung und Praxis durch die abstrakte oder konkrete Normenkontrolle mit der Rechtmäßigkeit von Normen befassen, hat die Arbeit des NKR mit einer rechtlichen Überprüfung eher weniger zu tun. Denn in erster Linie geht es bei den Aufgaben des NKR um die Kosten, die die (geplanten) Gesetze mit sich bringen.
Schon im Jahr 2005 einigte sich die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD auf die Einrichtung eines Normenkontrollrats. Am 01. Juni 2006 wurde die Idee mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einrichtung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) umgesetzt – das Gesetz bildet bis heute die Grundlage für die Arbeit des Rates. Dabei hatte man sich an einer vergleichbaren Einrichtung in den Niederlanden orientiert: Der niederländische „Actal“ (auf deutsch: Rat zur Vermeidung administrativer Lasten) überwacht im Nachbarland unabhängig die Bürokratiekostenmessung. Das war für die deutsche Regierung interessant, der „Actal“ zeigte seinen Nutzen. Und in Deutschland verfügt man über einen vielfach größeren Bürokratieapparat.
Aufgaben des NKR
Seit 2006 ist der NKR daher im Gesetzgebungsverfahren des Bundes involviert. Spätestens zu Beginn des Abstimmungsverfahrens müssen ihm Regelungsentwürfe zugeleitet werden. Außerdem kann er die einzelnen Ressorts auf Anfrage beraten. Dabei überwacht er als unabhängiges Beratungsgremium über den Bürokratieabbau und unterstützt die Bundesregierung bei einer „besseren“ Rechtsetzung. Denn: Ziel der Bundesregierung ist es, bürokratische Belastungen in Deutschland abzubauen. Der finanzielle und zeitliche Aufwand, den Bürger:innen, die Wirtschaft und die Verwaltung durch die Bundesgesetze erfahren, soll auf das Notwendige beschränkt sein.
Dabei arbeitet er nach dem Berichterstatterprinzip: Jedes Mitglied – es gibt zehn ehrenamtliche Mitglieder – betreut ein oder mehrere Ressorts. In den Sitzungen des NKR werden dann Stellungnahmen zu Regelungsvorhaben des Bundes beschossen. Für seine Überprüfung kann er zum Beispiel eigene Anhörungen durchführen oder Gutachten in Auftrag geben. Über seine Arbeit, die Entwicklung der Folgekosten und seine Initiativen berichtet der NKR zudem jährlich der Bundesregierung und veröffentlicht einen Jahresbericht.
Ein Beispiel: Klassische Bürokratiekosten sind Informations- und Dokumentationspflichten. So müssen Unternehmen bestimmten Daten aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen an Behörden übermitteln. Im Jahr 2006 sollen die Unternehmen in Deutschland mit rund 49 Milliarden Euro solcher Kosten belastet gewesen sein – jährlich. Sechs Jahre später konnten die Bürokratiekosten der Wirtschaft bereits um 25 Prozent gesenkt werden.
„Neuer“ NKR will bekannter werden
Dem NKR kommt damit als unabhängiges Gremium eine wichtige Rolle zu, dennoch dürfte er in Großteilen der Bevölkerung unbekannt sein. Dabei hat er spannende Konzepte: 2015 beschloss er nach britischem Vorbild eine „One in one out“ – Regelung: Wird eine gesetzliche Regelung verabschiedet, deren Folgekosten die Wirtschaft belasten, muss an anderer Stelle eine Entlastung geschaffen werden.
Der neue Vorsitzende Goebel möchte den NKR nun bekannter machen und geht noch weiter: „One in – two out“. Der neue NKR-Chef fordert, dass künftig für jede neue Regelung gleich zwei bestehende gestrichen werden müssten. Außerdem fordert er konkrete Ziele der Bundesregierung, damit der Bürokratieabbau nicht zu „Alibiaktivität“ werde. Um den NKR bekannter zu machen, könnte sich der neue Vorsitzende auch eine Namensänderung vorstellen.
Weiteres zum NKR
Das Gremium, das bislang beim Bundeskanzleramt angesiedelt war, mit seiner neuen Besetzung aber zum Justizministerium „umzieht“, besteht aus zehn Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten berufen werden. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre, für die sie eine pauschale Entschädigung erhalten. Damit Interessenkonflikte vermieden werden, dürfen die Mitglieder nicht in der öffentlichen Verwaltung tätig oder Abgeordnete sein.
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