BGH zur verschuldensunabhängigen Tierhalterhaftung

Mit der Tierhalterhaftung müssen sich nicht nur deutsche Gerichte hin und wieder beschäftigen – sie wird auch regelmäßig in (Examens-) Klausuren geprüft. Die Tierhalterhaftung ist in § 833 BGB, also im Deliktsrecht, geregelt und stellt eine sogenannte Gefährdungshaftung dar. Doch wann ist die Gefährdungshaftung ausgeschlossen? Und wer haftet, wenn die eigene Tochter über die Hundeleine des väterlichen Hundes stolpert und sich dabei verletzt?

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BGH zum Alternativvorsatz

Zwei Vorsätze, die einander ausschließen? Der BGH hat kürzlich eine Entscheidung zum sogenannten Alternativvorsatz getroffen. Der “dolus alternativus” beschreibt den Umstand, dass ein Täter den Eintritt eines Taterfolges bei nur einem von mehreren Tatopfern für möglich hält, nicht aber einen Erfolgseintritt bei beiden. Nach der Vorstellung des Täters stehen die jeweiligen Erfolge also in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander.

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Die Vollstreckungsabwehrklage – Teil 1

In vielen Bundesländern ist im Assessorexamen eine Zwangsvollstreckungsklausur gesetzt. Weil die Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch erfasst, liegt sie auf der Schnittstelle zwischen dem materiellem Recht und dem Prozessrecht und ist deswegen bei den Prüfungsämtern besonders beliebt.

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OLG Stuttgart: Auslegung eines Testaments

In beiden Examen sind Grundkenntnisse des Erbrechts gefragt. Der Beschluss des OLG Stuttgart bietet eine gute Gelegenheit, sich mit der Erbfolge, dem Erbschein und der Auslegung eines Testaments zu beschäftigen. Die Erblasserin hat nach dem Wortlaut ihres Testaments alle Verwandten wegen deren Verhaltens nach dem Krieg enterbt. Der Bruder der Erblasserin ist als gesetzlicher Erbe der Auffassung, er sei davon nicht erfasst, und beantragt deshalb die Erteilung eines Erbscheins.

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