OLG-München: Heil­prak­ti­kerin muss nach Tod von Pati­entin Sch­merzens­geld zahlen

Eine Heilpraktikerin muss nach dem Krebstod ihrer Patientin 30.000 € Schmerzensgeld an den Sohn der Verstorbenen zahlen. Das hat das OLG München am 25. März 2021 entschieden und die Beklagte außerdem zu Schadensersatz wegen entgangenem Kindesunterhalt verurteilt. Es handelt sich um ein Grundsatzurteil zu der Frage, wann Heilpraktiker:innen haften.

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BGH zur Vollstreckung einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung

Die Entscheidung eignet sich als Grundlage einer Zwangsvollstreckungsklausur, weil sie deutlich macht, dass der Gerichtsvollzieher auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zurückgreifen kann, wenn der Tenor des Urteils unklar ist, nicht jedoch auf andere, außerhalb des Titels liegende Umstände, wie bspw. die Schriftsätze im Erkenntnisverfahren. Sie schärft zudem den Blick für Anwaltsklausuren.

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