Aktuelles zu Examensklausuren: Kopierkosten, ein medizinischer Zwischenfall und 30 Grad im Prüfungssaal

In jüngster Vergangenheit häuften sich jedoch Nachrichten, die nicht unbedingt mit den Inhalten, sondern vielmehr mit der Durchführung von Examensklausuren zu tun hatten: Ein Absolvent begehrte Kopien seiner Klausuren und der dazugehörigen Voten, sollte dafür allerdings hohe Kopierkosten zahlen - er zog vor Gericht. Bei einer Examensklausur in Bonn brach während einer Klausur ein Prüfling zusammen. Und in Mannheim sorgten hohe Temperaturen für den Abbruch der Klausur.

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AG Potsdam zu erschossenen Wolf: Hat der Jäger in Notstand gehandelt?

Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland entfacht seit einigen Jahren wieder regelmäßig Diskussionen. Einerseits steht der Wolf unter Naturschutz, andererseits beklagen sowohl Halter von Nutztieren als auch Jäger, dass Wölfe in immer größerer Zahl Tiere wie Schafe, Nutztiere und Hunde angreifen. Jüngst musste sich das AG Potsdam mit dem Protagonisten vieler Grimm-Märchen beschäftigen: Das AG hat einen Jäger freigesprochen, der gezielt einen Wolf abgeschossen hat. Wie begründet der Richter seine Entscheidung?

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BGH zum Selbsthilferecht beim Nachbarschaftsstreit um Schwarzkiefer

In einem Nachbarschaftsstreit hat der BGH entschieden, ob ein Nachbar die Äste einer Schwarzkiefer, die in seinen Garten hineinragen, auch dann abschneiden darf, wenn der Baum dadurch sterben könnte. Es ging unter anderem um die Frage nach der Anwendbarkeit des Selbsthilferechts aus § 910 BGB. Wann ist das Selbsthilferecht anwendbar und wann kommt ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB in Betracht?

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Nach EZB-Urteil des BVerfG: Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Deut­sch­land ein­ge­leitet

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den milliardenschweren Staatsanleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) hat vor etwa einem Jahr europaweit für Wirbel gesorgt. Nun hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV gegen Deutschland eingeleitet. Sie hält das Urteil für einen “gefährlichen Präzedenzfall”.

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BGH zu tödlicher Unfallfahrt und Ingerenz als Merkmal i.S.v. § 28 Abs. 1 StGB (Teil 2)

Nachdem wir im ersten Teil des Beitrags den I. Tatkomplex (die Unfallfahrt) besprochen haben, gehen wir nunmehr auf den II. Tatkomplex (das Abschleppen) sowie die Strafzumessung ein. Dieser Teil ist deshalb besonders interessant, weil sich der BGH rechtsfortbildend erstmals zu der Frage positioniert, ob die für den Haupttäter aus Ingerenz abgeleitete Garantenstellung auch in Bezug auf den Teilnehmer als besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB aufzufassen ist oder nicht.

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BGH zu tödlicher Unfallfahrt und Ingerenz als Merkmal i.S.v. § 28 Abs. 1 StGB (Teil 1)

Diese aktuelle Entscheidung des BGH betrifft eine Vielzahl an praxis- und prüfungsrelevanten Problemen des materiellen Rechts im Strafrecht – sowohl auf Tatbestandsebene als auch im Bereich der Strafzumessung. Der Fall eignet sich hervorragend als (Examens-) Klausur, zumal er sich ebenfalls zur Prüfung prozessualer Kenntnisse anbietet und letztlich auch noch die Voraussetzungen einer Sperrfrist nach §§ 69, 69a StGB behandelt. Darüber hinaus positioniert sich der BGH rechtsfortbildend erstmals zu der Frage, ob die für den Haupttäter aus Ingerenz abgeleitete Garantenstellung auch in Bezug auf den Teilnehmer als besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB aufzufassen ist oder nicht.

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