„Klassiker"

Selbstaufopferung im Straßenverkehr

Die Klägerin macht als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung die auf sie übergegangenen Ansprüche des Motorenschlossers S auf Ersatz von Schäden aus einem Unfall geltend, den S. am 29. April 1958 erlitten hat. S befuhr an diesem Tage mit seinem Personenkraftwagen (Volkswagen) die H’er Landstraße von W in Richtung H und hielt dabei eine Geschwindigkeit von 50 bis 60 km/h ein. Kurz vor dem Kilometerstein 3 kamen ihm auf der dort geraden und übersichtlichen Landstraße erster Ordnung drei Schüler im Alter von 10-11 Jahrenauf Fahrrädern entgegen, die hintereinander auf der für sie rechten Fahrbahnseite fuhren. Als sich der Wagen dem als letzten fahrenden Beklagten bis auf etwa 6m genähert hatte, bog dieser plötzlich nach links in die Fahrbahn des Wagens ein. S riss den Wagen vor dem Beklagten nach rechts und geriet mit seinem Fahrzeug auf einen Acker. Als er dort einen Baum umfuhr, schlug der Wagen auf die rechte Seite. S brach sich einen Unterarm und erlitt Platzwunden am Kopf. Er war längere Zeit arbeitsunfähig.

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A. Sachverhalt Gegen den Angeklagten ist das Hauptverfahren wegen der Beschuldigung eröffnet worden, vom Frühjahr 1947 bis November 1949 und im April 1950, fortgesetzt handelnd, in zwei Fällen mit seiner Tochter Veronika Blutschande getrieben und in Tateinheit damit sich auch in jedem Falle der fort...

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Jauchegrube-Fall

Der Jauchegruben-Fall ist ein echter Klassiker des Strafrechts. Die Täterin stopfte ihrem Opfer Sand in den Mund, hielt es irrtümlich für tot und warf es in eine Jauchegrube, wo es tatsächlich verstarb. Ein Paradefall für die Abgrenzung zwischen versuchtem und vollendetem Totschlag und damit Pflichtstoff in jeder Strafrechtsklausur.

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Osho

Osho

Seit den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts traten in der Bundesrepublik Deutschland vorher unbekannte Gruppierungen in Erscheinung, die alsbald das Interesse der Öffentlichkeit fanden und zumeist als “Sekten”, “Jugendsekten”, “Jugendreligionen”, “Psychosekten”, “Psychogruppen” oder ähnlich bezeichnet wurden. Wegen ihrer nach eigenem Verständnis überwiegend religiös oder weltanschaulich geprägten Zielsetzungen, ihrer inneren Struktur und ihrer Praktiken im Umgang mit Mitgliedern und Anhängern wurden sie schnell Gegenstand kritischer öffentlicher Auseinandersetzung. Vorgeworfen wurde den genannten Gruppen dabei vor allem, dass sie ihre Mitglieder von der Außenwelt abschotteten, insbesondere der eigenen Familie entfremdeten, psychisch manipulierten und finanziell ausbeuteten.

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A. Sachverhalt Der Angeklagte hatte im Frankfurter Bahnhof dem Italiener I. wahrheitswidrig erklärt, dieser dürfe sich nicht mit seinem Gepäck im Wartesaal aufhalten. Er müsse vielmehr seine beiden Koffer aufgeben. Daraufhin gingen beide zu den in der Nähe befindlichen Schließfächern. Dort brachte d...

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A. Sachverhalt Die Kl. ist mit dem Fabrikanten M. verheiratet. Aus der Ehe ist eine jetzt 9 Jahre alte Tochter hervorgegangen. Der Ehemann der Kl. unterhält seit mehreren Jahren ein ehebrecherisches Verhältnis mit der 40 Jahre alten Bekl. Ab Juli 1948 lebte die Kl. von ihrem Ehemann getrennt in der...

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