„Klassiker"

Gabriele-Fall

Gabriele-Fall

Der Angeklagte, der damals für Zeitschriften warb, gelangte am 09. Februar 1965 in eine Wohnung, in der er die 14 1/2 Jahre alte, krank im Bett liegende Schülerin Gabriele St. antraf. Die Mutter des Mädchens, die Mieterin der Wohnung, war abwesend. Der Angeklagte begann eine Unterhaltung, in deren Verlauf er das Mädchen in zeitlichen Abständen mehrmals unzüchtig berührte. Er entfernte sich erst, nachdem ihn das Mädchen wiederholt vergeblich zum Verlassen der Wohnung aufgefordert hatte. Während seiner Anwesenheit in der Wohnung schloss er einmal für etwa eine Minute die Tür ab, ohne jedoch den Schlüssel abzuziehen.

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Onkel-Fall

A. Sachverhalt Im Januar 1978 drang Sahap S. in die Wohnung des Angeklagten, seines Neffen, ein und nötigte dessen Ehefrau mit vorgehaltener Pistole zum außerehelichen Beischlaf. Auf Grund dieser Vergewaltigung löste sich die Ehefrau des Angeklagten innerlich von ihm, weil es sein Onkel war, der sic...

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Kupolofen-Fall

A. Sachverhalt Die Beklagte betreibt in einem Industriegebiet seit März 1979 eine nach § 4 BlmSchG genehmigte Anlage zum Einschmelzen von Roheisen und Rohstahl (Heißwind-Kupolofen-Schmelzanlage) mit einer Nassentstaubung. Eine Überprüfung der Anlage im Januar 1980 hat ergeben, dass der Staubauswurf,...

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Benzinguss-Fall

Der Angeklagte wollte seine Ehefrau aus Verzweiflung wegen der von ihr geäußerten Scheidungsabsicht töten. Er übergoss sie plötzlich mit einem Eimer voll Benzin und versuchte, sie anzuzünden. Bei der sich anschließenden Rangelei zwischen beiden, bei der er immer noch versuchte, Streichhölzer zu entzünden, gelang es ihr zunächst zu flüchten.

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A. Sachverhalt Der Kläger wird gewerblich als "Erbensucher" tätig. Auf die im Bundesanzeiger veröffentlichte Aufforderung des Nachlassgerichts zur Anmeldung von Erbrechten nach dem am 29. Juni 1995 verstorbenen W. H. M. ermittelte er den Beklagten und dessen Schwester G. He. P. – beide Halbgeschwist...

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Beilwurf-Fall

Beilwurf-Fall

Nach den Feststellungen leistete der Angeklagte der Ladung zu einer richterlichen Vernehmung keine Folge. Der Richter bestimmte daraufhin einen neuen Termin, den 04. Juli 1978 um 08:00 Uhr, und erließ hierzu einen Vorführungsbefehl. Zu dessen Vollstreckung klopften am Tag des Termins kurz nach 05:00 Uhr zwei Polizeibeamte an Tür und Fenster der Wohnung des Angeklagten; auch versuchten sie, die Tür mit einem Nachschlüssel zu öffnen. Der Angeklagte glaubte, es handle sich um Einbrecher, schob von innen einen Schlüssel in die Wohnungstür und stellte in den Wohnflur zwei Beile, mit denen er sich notfalls verteidigen wollte.

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Grindelhochhaus-Urteil

Das Grindelhochhaus-Urteil behandelt klassische Problemfelder des EBV (enger Verwendungsbegriff, Theorie der absoluten Sperrwirkung) und gehört damit zur Pflichtlektüre im Jurastudium und der Examensvorbereitung. Die Wirkungen des Urteils und die Diskussionen um eine „richtige Lösung“ bestehen noch heute.

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