Taubenfüttern
In diesem Klassiker der Rechtsprechung geht es insbesondere um die Auslegung des Art. 2 I GG, also das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
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WeiterlesenA. Sachverhalt Nach den Feststellungen der Jugendkammer fassten die zur Tatzeit alkoholisierten Angeklagten den spontanen Entschluss, die ihnen unbekannte 18jährige M., die gerade aus der Straßenbahn ausgestiegen war und einen Rucksack über der Schulter trug, zu überfallen. Während B. das Tatopfer v...
WeiterlesenA. Sachverhalt Nach den Feststellungen wurde dem mit dem Angeklagten bekannten Zeugen B. von einem nicht näher bekannten Toni ein Kilogramm Haschisch mit Gewalt weggenommen. Er beschloss, sich an dem Zeugen T., der das geplante Rauschgiftgeschäft vermittelt hatte, zu rächen und über diesen an den To...
WeiterlesenAm Freitag, dem 27.09.2002, entführte der Zeuge G den 11-jährigen Jakob M und tötete ihn in seiner Wohnung. Die Tat war schon länger geplant und gehörte zu dem Vorhaben, die Familie M um ein Lösegeld von einer Million Euro zu erpressen.
WeiterlesenA. Sachverhalt Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen zu zweimal lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Der Angeklagte hat Frau Erna M und den gemeinsamen Sohn Klaus Peter, mit denen er bis dahin zusammengelebt hatte, während beide schliefen, mit einem Beil erschlagen. B. Wo...
WeiterlesenA. Sachverhalt Die zur Tatzeit 16-jährige Birgit B entwendete in einem Kaufhaus in St ein Umhängetuch im Wert von 40 DM. Sie wurde von dem Kaufhausdetektiv P gestellt und in ein Büro geführt, wo sich alsbald auch der Angeklagte, ebenfalls Detektiv des Kaufhauses, einfand. Während der Detektiv P die...
WeiterlesenA. Sachverhalt Der Angeklagte hatte an einem Sonntagmorgen nach einer lebhaften Auseinandersetzung das Zimmer von außen abgeschlossen (versperrt), in dem seine damalige Freundin Amanda, die von ihm schwanger zu sein behauptete, noch zu Bett lag. Er war dann fortgegangen, um die Abtreiberin (eine Fra...
WeiterlesenDie Beklagte, Konrektorin einer Mädchenrealschule, bestellte als deren Vertreterin “25 Gros Rollen” Toilettenpapier bei der Klägerin. Dabei unterzeichnete die Beklagte einen von den Vertretern der Klägerin ausgefüllten Bestellschein, auf dem neben anderen Einzelheiten die Bezeichnung “Gros= 12 x 12” zu finden ist. Als die Klägerin die Waren anliefern wollte, verweigerte die Mädchenschule die Annahme des überwiegenden Teils. Daraufhin nahm die Klägerin die Beklagte in Anspruch und ließ ihr einen Zahlungsbefehl zustellen, dem diese widersprach. Darüber hinaus focht sie das Rechtsgeschäft an. Sie bestreitet, Kenntnis über die Bedeutung der Mengenbezeichnung “Gros” gehabt zu haben.
WeiterlesenA. Sachverhalt Nach der Feststellung des Berufungsgerichts hat sich die Klägerin, nachdem sie in dem Warenhause der Beklagten bereits verschiedene Einkäufe gemacht hatte, in das Linoleumlager begeben, um einen Linoleumteppich zu kaufen. Sie erklärte dies dem Handlungsgehilfen W., der dort bediente,...
WeiterlesenDer am 5. September 1950 geborene Beklagte flog nach Erwerb eines entsprechenden Flugscheins am 27. August 1968 mit einer Linienmaschine der Klägerin von München nach Hamburg. Dort gelang es ihm, mit den Transitpassagieren das Flugzeug wieder zu besteigen und an dem Weiterflug nach New York teilzunehmen, ohne dass er im Besitz eines Flugscheins für diese Strecke gewesen wäre. In New York wurde ihm die Einreise in die USA verweigert, weil er kein Visum hatte.
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