Taubenfüttern
A. Worum geht es? In diesem Klassiker der Rechtsprechung geht es insbesondere um die Auslegung des Art. 2 I GG, also das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Nach Art. 2 I GG hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...
Weiterlesen