Rötzel-Fall
A. Sachverhalt Der Angeklagte griff im Obergeschoß des mütterlichen Hauses die Hausgehilfin Resi G. tätlich an und brachte ihr eine tiefe Oberarmwunde und einen Nasenbeinbruch bei. Vor den fortdauernden Angriffen des Angeklagten versuchte die verängstigte Frau - davon geht das Schwurgericht aus -, d...
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