OVG BB zum Anspruch eines Bundeskanzlers a.D. auf Büro und Personal

Nahezu seit Beginn der Bundesrepublik wurden ehemalige Kanzler räumlich und personell im Bundestag auf Kosten des Bundes ausgestattet. Nur bei Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder wurde davon abgesehen. Er hat geklagt und damit eine Reihe wichtiger rechtlicher Fragen aufgeworfen. VG und OVG haben die Klage abgewiesen, allerdings wurde die Revision zugelassen.

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Ein Rückblick auf das Jurastudium (Teil III)

Die Situation kennt wohl jeder, der Jura studiert hat oder aktuell noch studiert. Viel zu lange hat man die Klausurvorbereitung hinausgeschoben und am Ende bleibt nur noch Zeit für die wichtigsten Definitionen und Schemata, die dann meistens am Tag vor der Klausur noch inhaliert werden. Nach der Klausur dann sind alle anderen Dinge spannender und wichtiger und Stoff wiederholt wird eher nicht. Vor der nächsten Klausur wiederholt sich die ganze Prozedur dann wieder von vorne. Dass das langfristig noch der optimalste Weg ist, dürfte wohl klar sein. Wie man den Lernstoff einigermaßen bewältigen kann und wie sich meine Prüfungsvorbereitung im Laufe der Zeit verändert hat, möchte ich Euch nachfolgend kurz erläutern.

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Foul beim Fußballspiel

Bei objektiven Regelverstößen im Kampfsport gilt zwar der allgemein bekannte Grundsatz aus der Rechtsprechung, dass ein solcher für sich noch nicht ein schuldhaftes Verhalten indiziere. Ein Schuldvorwurf könne dem Sportler laut übereinstimmender Sicht der Gerichte erst gemacht werden, wenn die gebotene Härte die Grenze zur Unfairness überschreite. Die rechtliche Lösung solcher Fälle scheint nachvollziehbar und logisch. Der von der Rechtsprechung entwickelte Maßstab ist zwar für Dich eine hilfreiche Orientierung in solchen Fällen, aber er erfordert auch eine umfassende Bewertung des konkreten Einzelfalls. Was heißt das nun genau für Deine Klausurvorbereitung und Falllösung? Die aktuelle Entscheidung zeigt Dir, wie Du schon mit wenigen Argumenten eine lebensnahe Abwägung vornehmen kannst.

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Neuwertige Waren gleich neue Ware?

In der Rechtswissenschaft kommt es nicht selten auf feinste Differenzierungen an, die auf den ersten Blick kleinlich wirken, dessen unterschiedliche Beurteilung am Ende aber den ganzen Fall entscheidet. So war es auch in dem vom AG München veröffentlichten Urteil zu einer auf eBay bestellten Felge, dessen Nichtlieferung letztlich zu Mehrkosten beim Käufer führte. Kann sich der Kläger diese Kosten vom Beklagten zurückholen? Dafür wird zentral maßgeblich sein, ob es sich bei der auf eBay bestellten Felge um eine neue oder neuwertige Sache handelt.

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BGH zum Heimtückemord gem. § 211 StGB bei einem mehraktigen Geschehen

Nach der „Basis-Definition“ liegt das Mordmerkmal der Heimtücke gem. § 211 StGB immer dann vor, wenn der Täter die Arg- und darauf beruhende Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Auf welchen Zeitpunkt muss aber abgestellt werden, wenn das Geschehen aus 2 Akten besteht? Und sind beim Ausnutzungsbewusstsein die Alkoholisierung und affektive Erregung des Täters zu beachten? Mit diesen Fragen hat sich der BGH ausführlich befasst.

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Das Abseilen von einer Autobahnbrücke als Versammlung?

Die zentrale Bedeutung der Versammlungsfreiheit für unsere Demokratie wird nicht nur in den frühen Semestern in der Grundrechtevorlesung betont, sondern zeigt sich in politisch turbulenten Zeiten besonders deutlich. Ob Demonstrationen gegen Rechts, gegen Atomkraft oder allgemein für Klimaschutz – aus der Praxis lassen sich auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht Klausuren für Studierende vom Grundstudium bis zum Examensniveau erstellen. Ob das Abseilen von der Autobahn dazugehören wird? Das wird sich zeigen.

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Ein Rückblick auf das Jurastudium (Teil II)

Während der Examensvorbereitung habe ich mich täglich durch eine Collage daran erinnert, was nach dem Studium auf mich wartet. Ich wollte eine lange Reise antreten, endlich mehr Zeit in der Natur verbringen, Sonnenaufgänge an bisher ungesehenen Orten erleben und ungestört den liebsten Hobbys frönen. Auf lange Sicht habe ich mir einen LL.M. im Ausland gewünscht und/oder wollte direkt promovieren. Nur eine Sache konnte und wollte ich mir absolut nicht vorstellen: Direkt ins Referendariat zu starten. – Tja, es kam natürlich anders.

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